Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Stellen Sie sich einen Familienvater vor, der in den sozialen Medien kritisch über eine große Bank postet. Er hat Fakten, er hat Beweise, und plötzlich landet eine Klage auf seinem Tisch, nicht weil er lügt, nein, weil er es wagt, den Mächtigen auf die Füße zu treten. Die Bank hetzt ihre Anwälte auf ihn und zerrt ihn vor Gericht. Der Mann verliert nicht nur Geld, sondern auch Schlaf, Gesundheit, vielleicht sogar seinen Job. Genau das soll das sogenannte Anti-SLAPP-Gesetz verhindern. Klingt gut, oder?
Aber warten Sie die Geschichte ab. Ich erzähle Ihnen die ganze Geschichte. Alle Menschen können mit Einschüchterungsklagen überzogen werden. SLAPP, die englische Langform erspare ich Ihnen, sind missbräuchliche Klagen, bei denen es nicht um Recht geht. Sie zielen darauf ab, den Menschen, der seine Meinung vertritt oder Wahrheiten mitteilt, mundtot zu machen.
Eine EU-Richtlinie fordert uns auf, das umzusetzen. Im EU-Parlament haben alle AfD-Mitglieder dagegengestimmt, weil sie ahnten, was nun kommt.
Bleiben wir zunächst bei unserem Beispiel. Die Klage gegen unseren Familienvater führt dazu, dass er in der Zukunft gerade nicht mehr die Wahrheit, geschweige denn seine Meinung, kundtut. Solche Klagen halten also Menschen davon ab, ihre Meinungsfreiheit auszuüben.
Die EU-Richtlinie ergänzt: In einer Demokratie müssen Bürger sich einmischen können, ohne von Mächtigen beeinflusst zu werden. – Schön gesagt, aber ist das die ganze Wahrheit? Der Entwurf dreht an drei Stellschrauben: Beschleunigung, Kostenrisiko für Kläger und Transparenz. Das Ziel: Wer missbräuchlich klagt, soll bluten.
Zwar werden einige Indizien für Missbrauch genannt. Diese sind aber nicht hinreichend. Denn jetzt kommt der Haken! Ist es wirklich ein Problem in Deutschland?
Die Bundesregierung antwortete 2024 auf eine AfD-Anfrage: Es gibt in der Praxis keine Erfahrungen mit SLAPP. – Warum dann dieses Gesetz? Schauen Sie sich die Kriterien „missbräuchlich“, „Hauptzweck“, „überlegene Stellung“ an. Das sind offene Begriffe, schwammig wie ein Sumpf.
Das schafft Rechtsunsicherheit, schreckt Kläger mit einem echten strittigen Anliegen ab, die vielleicht zu Recht klagen. Noch schlimmer aber ist das Kostenthema: Ersatz über die gesetzlichen Gebühren hinaus. Das ist ein Systembruch an der Stelle. Kalkulierbare Kosten werden durch unbestimmte „Angemessenheit“ ersetzt. Die Betroffenen riskieren so Liquiditätsprobleme. Der Zugang zu Gerichten wird erschwert, und das öffnet neue Schlupflöcher.
Grundsätzlich gilt: Was aus Brüssel kommt, ist mit Vorsicht zu genießen. Auf den ersten Blick geht es nämlich um den Schutz von Meinungsäußerungen. Wir teilen das.
In einer Demokratie muss jeder sprechen können, ohne Angst vor den Mächtigen haben zu müssen. Aber diese Regierung kennt keine allgemeine Freiheit. Es gibt bei ihr die „richtige“ und die „falsche“ Meinung. Bei Kritik an der Regierung gilt diese Freiheit eben gerade nicht.
Hinzu kommt: Das Gesetz schließt staatliches Handeln aus. Es verhindert also keine Hausdurchsuchungen nach kritischen Posts, meine Damen und Herren. Es schützt Bürger nicht vor dem Staat.
Wen schützt es dann? Linke Aktivisten und NGOs, die mit der richtigen Meinung gegen das angeblich Böse antreten.
Die Regierung hofft offenkundig auf ihr genehme – in Anführungszeichen – „richtige“ Urteile.
Der Marsch durch die Institutionen hat schließlich auch die Gerichte erreicht.
Das ist Klientelpolitik pur und dazu handwerklich schlecht gemacht – deshalb müssen wir darüber im Ausschuss reden –; wir haben Sie dabei überführt. Die Bürger lassen sich nicht täuschen. Wir lehnen den Entwurf ab;
denn wir sind für echte Freiheit – für alle.
Für die CDU/CSU-Fraktion darf ich Carl-Philipp Sassenrath das Wort erteilen.