Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben es eben von vielen Rednerinnen und Rednern gehört: Es sind sehr viele Einzelfälle in Deutschland, die wir zu beklagen haben, sehr viele drastische Fälle in der Summe. Es gibt eine Vielzahl von Morden, schwersten Gewaltdelikten, mit denen wir uns auseinanderzusetzen haben.
Ich kann diese traurige Reihe an Beispielen ergänzen mit einem hessischen Fall, vor gut zwei Jahren geschehen. In Fulda verlässt eine junge Frau nach Feierabend ihren Arbeitsplatz im Krankenhaus. Sie ahnt nicht, dass sie von ihrem Ex-Partner bis an die Wohnungstür verfolgt wird. Dort wird sie vor den Augen ihres zweijährigen Kindes erstochen und stirbt.
Solche Fälle kommen in Deutschland viel zu oft vor, und viel zu lange hat die Politik nicht gehandelt. Ich bin sehr froh und Ihnen von der Bundesregierung sehr dankbar, dass Sie sich entschlossen haben, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Sie kommen damit auch einer Forderung aus den Reihen der Justizministerkonferenz und des Bundesrats nach. Wir wollen schon seit einigen Jahren Veränderungen. Wir haben das Thema immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Ich bin sehr froh, dass die aktuelle Bundesregierung endlich einen Kurswechsel vollzogen hat. Ganz herzlichen Dank dafür!
Richtig ist – das weiß man aus der Praxis –: Die Fußfessel ist kein Allheilmittel – das hat auch niemand behauptet –, aber die Fußfessel ist ein echter Gamechanger. Wir in Hessen wenden die Fußfessel nach dem spanischen Modell mit der Zwei-Komponenten-Technik unter Berücksichtigung des hessischen Polizeirechts seit über einem Jahr sehr erfolgreich an. Es gab mehr als 30 Fälle, in keinem dieser Fälle ist es zu einem Übergriff oder einem Übergriffsversuch gekommen. Das beweist: Die Fußfessel wirkt nicht nur in Spanien, sie wirkt auch in Deutschland.
Ich rufe den Kritikern entgegen: Selbstverständlich brauchen wir sehr viel mehr; das stellt niemand in Abrede. Wir haben Vorschläge aus dem Kreis der Länder für eine Verbesserung des Betreuungs- und Umgangsrechts gemacht. Selbstverständlich brauchen wir dort weitere Änderungen. Wir wollen auch im Familienrecht Änderungen. Wir wollen einen Wahlgerichtsstand für die Opfer von Gewalt, sodass sie nicht über die Zuständigkeit ihrer Amtsgerichtsbezirke leicht aufzuspüren sind. Wir wollen Änderungen, was den Umgang mit Kindern angeht, die nicht selbst Opfer von Gewalt geworden sind, aber in Verhältnissen mit partnerschaftlicher Gewalt leben. Dort sollen die Kontaktnotwendigkeiten zwischen den Elternteilen reduziert werden. Auch die psychischen Schäden bei den Kindern müssen stärker in den Blick genommen werden und vieles mehr.
Das wichtige Signal heute ist: Gemeinsam hat die demokratische Mitte, haben Bund und Länder, der häuslichen Gewalt mit einem weiteren Schritt den Kampf angesagt. Es gibt viele Komponenten. Die elektronische Fußfessel ist dabei eine ganz wichtige Komponente.
Die Länder werden das gemeinsam umsetzen. Sie wissen, das alles wird vom südhessischen Weiterstadt aus federführend gesteuert und administriert. Wir verhandeln mit den Kolleginnen und Kollegen über einen neuen Staatsvertrag. Sie werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dieses Gesetz 2027 auch praktisch zu einem großen Erfolg für die Verbesserung der Sicherheit in Deutschland wird.
Herzlichen Dank.
Für die AfD-Fraktion hat jetzt das Wort der Abgeordnete Stephan Brandner.