Herr Minister, ausgenommen von einer Zurückweisung sollen ja Angehörige vulnerabler Gruppen sein. Laut BAMF gibt es dazu ein Dutzend Unterkategorien. Wie wird die Zugehörigkeit an der Grenze rechtssicher festgestellt? Etwa Kranke: nur per Selbstauskunft oder per Attest? Von welcher vertrauenswürdigen Behörde? Etwa Minderjährige ohne Pass: per Selbstauskunft oder durch medizinische Altersfeststellung? Geschlechtsspezifisch Verfolgte? Wie geht das? Oder reicht generell schon die Behauptung, krank, minderjährig oder schwanger zu sein?