Herr Kollege Emmerich, herzlichen Dank für die erwartbare Frage. Aber erster Hinweis: Warum haben Sie eigentlich meine Pressekonferenz damals am ersten Tag nicht angeschaut?
Das wäre ganz interessant gewesen. Ich glaube, man kann es sogar noch nachholen. Da habe ich sowohl darauf hingewiesen, dass etwas vereinbart worden ist, was meine Weisung anbelangt, die an die Bundespolizei gegangen ist, was die Rücknahme einer alten Weisung anbelangt. Und auch da ist die Rechtsgrundlage klar formuliert. Wir beziehen uns auf nationales Recht, § 18 Absatz 2 Asylgesetz, in Verbindung mit Artikel 72 AEUV. Das ist da schon genannt worden in der Pressekonferenz.
Daran habe ich auch danach nichts geändert, und dabei bleibt es. Diese Rechtsgrundlage ist bestehend, und die ist eigentlich doch nachvollziehbar, wenn man bereit ist, zuzuhören. – Herzlichen Dank dafür.