Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage an den Bundesinnenminister. Sehr geehrter Herr Minister Dobrindt, am ersten Tag in Ihrem Amt haben Sie der Bundespolizei die Weisung erteilt, Schutzsuchenden die Einreise zu verweigern. Weder aus dem Text der Weisung noch aus öffentlichen Stellungnahmen ist bisher klar, auf welche Grundlage sich die Bundesregierung hierbei rechtlich stützt.
Vor genau einer Woche haben Sie im Interview im „Morgenmagazin“ auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verwiesen und es damit gerechtfertigt. Ein paar Stunden später habe ich hier an Ort und Stelle den Kanzleramtschef Frei und den Vizekanzler Klingbeil gefragt, die sich ausweichend dazu verhalten haben
und gesagt haben: Artikel 72 AEUV wird nicht benutzt. – Und das ist wirklich eine große Unklarheit, ein heilloses Durcheinander in dieser Frage. Haben Sie da jetzt einen Rechtsbruch ohne Rechtsgrundlage oder einen Rechtsbruch mit Rechtsgrundlage? Also, beziehen Sie sich auf Artikel 72 AEUV, ja oder nein?