Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich frage den Bundesminister des Innern. Apropos „europäisches Recht“: Der Bundesfachverband Minderjährigkeit verurteilt zu Recht die von Ihnen am 7. Mai angeordnete Zurückweisung schutzsuchender Menschen an den deutschen Grenzen, da Ihre Anordnung zwar Ausnahmen für sogenannte vulnerable Personen vorsieht – wie Minderjährige, Familien oder Schwangere –, aber nicht alle vulnerablen Gruppen erfasst, wie zum Beispiel Menschen mit Behinderung, –
– Betroffene von Menschenhandel oder Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen von Gewalt erlitten haben.
Wieso haben Sie diese Gruppen ausgenommen?
