Schauen Sie, ich habe Ihnen die Normenkette noch mal verdeutlicht, weil ja Zweifel daran gehegt worden sind, ob ich sie genannt hätte; deswegen auch noch mal der Hinweis an dieser Stelle, um was es geht.
Ich will Ihnen auch sagen, dass wir uns in unserer Debatte hier im Deutschen Bundestag in der letzten Woche genau darüber unterhalten haben. Ich habe davon gesprochen, dass Deutschland mit der Migration, die seit zehn Jahren in erheblichem Maße stattfindet, an vielen Stellen am Limit ist. Und dieses Limit rechtfertigt es schlichtweg, dass wir Maßnahmen ergreifen wie andere Länder auch. Österreich beispielsweise bezieht sich beim Aussetzen des Familiennachzuges auch auf den Artikel 72 AEUV. Deutschland tut das eben auch.
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Für die nächste Hauptfrage erteile ich das Wort dem Abgeordneten Martin Hess von der AfD.