Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der kommenden Sitzungswoche voraussichtlich das sogenannte BRUBEG auf dem Tisch, um es zu verabschieden. Heute beginnen wir die Beratungen zum Fondsrisikobegrenzungsgesetz. Warum tun wir das? Wir tun das, weil wir wissen: Wenn wir die Wirtschaftskrise beenden wollen, dann brauchen wir Finanzen. Wir brauchen Geld, damit es in vernünftige Projekte gesteckt werden kann. Dafür benötigen wir den richtigen Rechtsrahmen; denn wir wollen Vorsorge und nicht Krisenmanagement, wenn es so weit kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, über 9 Billionen Euro sind derzeit quasi im Cash, also auf irgendwelchen Konten gelagert. Die Menschen wollen das Geld anlegen; sie wollen das umsetzen. Aber dafür brauchen sie die Sicherheit, dass die Gelder sicher angelegt sind.
Deswegen schaffen wir das Fondsrisikobegrenzungsgesetz: damit es kein großes Lamento gibt, wenn das dann nicht funktionieren sollte.
Wir wissen: Die Fonds gewinnen an Bedeutung. Wir haben in unserem Standortfördergesetz einen wirklich großen Hebel eingebaut. Ich warte darauf, dass dies jetzt auch umgesetzt wird. Aber wir schaffen auch neue Möglichkeiten mit dem Altersvorsorgedepot und der sogenannten Frühstartrente. Die Fonds sind sozusagen unsere Babys, mit denen wir hier auf die Straße kommen. Deswegen müssen wir den neuen Risikoprofilen, die dadurch entstanden sind, einen vernünftigen Ordnungsrahmen geben. Ich nenne als Stichworte: Illiquidität – dazu haben Sie schon etwas gesagt, Herr Kollege –, Deleveraging-Konzentration, grenzüberschreitende Vernetzung. Und ja, wir setzen dies nur eins zu eins nach europäischem Recht um, wie auch übrigens beim BRUBEG, wo wir auch sehr schlank unterwegs waren.
Klar ist, dass wir für kreditvergebende Fonds, die selbstverständlich erlaubt sind, ganz andere Regeln brauchen; denn hier ist die Verantwortung, die belastbare Risikosteuerung ein ganz besonderes Element. Deswegen führen wir verbindliche Leverage-Obergrenzen ein – 175 Prozent bei offenen und 300 Prozent bei geschlossenen kreditvergebenden Fonds – und auch klare Grenzen für ein Einzelengagement. Was mir ganz wichtig ist – das haben wir gelernt aus der Finanzkrise –: Wir sehen auch eine Einbehaltspflicht bei Kreditverkäufen vor, sodass das Risiko immer ein Stück bei dem ausgebenden Fonds bleibt. Ich glaube, so sind wir auf einem sehr guten Weg, dass die Fonds erfolgreich laufen und das Risiko dennoch im Griff bleibt.
Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei der Liquidität schauen wir hin. Wir werden vorschreiben, dass mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagementinstrumente vorgehalten werden. Es gibt eine ganze Menge davon. Der Fonds ist frei, welche er nimmt. Aber wir wollen, dass ausgezahlt werden kann, wenn jemand seine Anteile zurückgeben will. Damit machen wir es wirklich attraktiv für Anleger aus allen Schichten. Genau das ist es, was wir wollen. Das ist Teil einer ordentlichen Fondsführung.
Natürlich muss die Aufsicht gestärkt werden. Denn wenn wir mehr Freiheiten geben, was angelegt werden kann, muss die Aufsicht auch eine Möglichkeit haben, sich das anzusehen.
Ich freue mich darauf, dieses Gesetz mit Ihnen gemeinsam weiter zu beraten. Wir werden daraus ein ähnlich gutes Gesetz machen wie das BRUBEG. Packen wir es miteinander an!
Vielen Dank.
Vielen Dank. – Ich erteile das Wort für die nächste Rede Sascha Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.