Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle teilen ein Ziel: Wir wollen eine leistungsfähige, moderne, klimafreundliche Schieneninfrastruktur für Deutschland.
Umso verwunderter bin ich über diesen Antrag.
Wenn man den Antrag der Grünen liest, könnte man meinen, wir stünden in Deutschland beim Schienenausbau vor einem Trümmerhaufen der Untätigkeit. Da ist die Rede von einem drohenden „Stopp von Planungen“, von Verschleppung
und von „politischen Partikularinteressen“.
Der erste Mythos in Ihrem Antrag: der angebliche Planungsstopp. Wir haben im Koalitionsvertrag klar vereinbart: „Erhalt vor Neubau“,
und das aus einem zwingenden Grund: Ein Schienennetz, in dem jede vierte Brücke sanierungsbedürftig und marode ist, kann keinen zusätzlichen Zug auf den Strecken aufnehmen.
Sie wissen nun ganz genau wie wir alle hier: Im ersten Halbjahr 2026 werden wir gleich über neun Neu- und Ausbauprojekte beraten. Die Befassung zu Hamburg–Hannover ist gestartet. Es kommen unter anderem noch Frankfurt–Mannheim, der Brenner-Nordzulauf, und wir alle freuen uns auf die Marschbahn.
Und das nennen Sie dann Planungsstopp!
Und dann kommen wir zum zweiten Mythos: Sie kritisieren die aktuelle Form der „parlamentarischen Befassung“, sprechen von Verschleppung und von „Partikularinteressen“
und werfen uns sogar vor, irgendwelche Berichte künstlich zurückzuhalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Quatsch.
Sie scheinen es vergessen zu haben; also nehme ich Sie gerne noch einmal mit ins Jahr 2024. Da gab es auch eine parlamentarische Befassung mit einer Bahnstrecke, und zwar mit der Kurve Kassel. Und das hat auch länger gedauert – viel länger, als sich das einige hier im Haus zu Beginn vorgestellt haben. Fast ein Dreivierteljahr wurde seinerzeit beraten. Herr Gastel, Sie saßen mit am Tisch.
Und was haben wir am Ende geschafft? Wir hatten etwas zu Papier gebracht, dem sich auch die Union – damals in der Opposition – anschließen konnte. Und jetzt frage ich Sie ernsthaft, liebe Grüne: Wollen Sie das diesmal anders haben? Sollen wir Ihrem Wunsch nachkommen und einfach nur möglichst schnell irgendwelche Entscheidungen treffen, niemanden einbinden, auch Sie nicht? Das kann doch nicht in Ihrem Interesse sein!
Schauen wir uns noch einmal die Zahlen an: 500 Milliarden Euro im Sondervermögen für die Infrastruktur. Allein 2025 sind 24 Milliarden Euro zusätzlich abgeflossen. Das ist ein Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und noch mal: Ich kann hier wirklich keinen Stopp erkennen.
Kommen wir zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Sie kritisieren diesen Gesetzentwurf als überhastet, und da geht es Ihnen dann auf einmal wieder zu schnell. Das ist schon ein Widerspruch, den Sie mal erklären müssen,
zumal das Gesetz inhaltlich vieles von dem liefert, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Wir setzen das überragende öffentliche Interesse für die Schiene gesetzlich fest. Wir schaffen einen Schutzgütervorrang, der Abwägungen in den Behörden endlich beschleunigt.
Und wenn man Ihren Katalog der kleinen Maßnahmen unter Punkt 8 in Ihrem Antrag liest – Weicheneinbau, ETCS-Rollout, Bahnsteiganpassungen –, dann sieht man auf einen Blick: Das steht alles längst im Gesetzentwurf drin!
Ein Wort zum Eisenbahn-Bundesamt und Ihrem Beispiel der Wallauer Spange. Ich will Ihnen da nicht komplett widersprechen. Eine Verwaltung, die sich nicht fortlaufend reformiert, hat keine Zukunft. Dennoch: Sie werfen dem Amt „Bedenkenträgertum“ vor. Ich sage Ihnen: Das EBA hat den Antrag auf Planfeststellung für den Neubau der Wallauer Spange doch nicht aus Willkür abgelehnt. Es hat den Antrag abgelehnt, weil die Unterlagen der DB InfraGO lückenhaft waren, insbesondere bei den Eigentumsrechten. Wer Beschleunigung will, darf die Rechtsstaatlichkeit nicht opfern. Nichts verzögert ein Projekt mehr als ein handwerklich schlechter Planfeststellungsbeschluss, der vor Gericht in Sekunden geschreddert wird.
Wir wollen, dass mit dem neuen Gesetz durch Standardisierung und Digitalisierung die Anträge der Bahn von Anfang an besser werden. Genau deshalb verteidige ich auch hier die parlamentarische Befassung, so wie wir sie gerade machen.
Sie werfen uns vor, Berichte zu verzögern. Ich sage Ihnen: Wir nehmen uns die Zeit, um die Menschen vor Ort mitzunehmen.
Schauen Sie auf vergangene parlamentarische Befassungen. Dort wurden häufig übergesetzliche Leistungen reinverhandelt – zum Wohle der Menschen vor Ort. Wenn sich diese Möglichkeit bietet, würde ich das in der dafür notwendigen Geschwindigkeit gerne auch so für die Zukunft beibehalten. Reine Schnelligkeit ist kein Wert an sich, wenn sie die Bürgerinnen und Bürger abhängt.
Zur Finanzierung. Wir sind uns einig, dass wir langfristige Modelle brauchen. Das Sondervermögen ist der erste große Schritt, um irgendwann die Fesseln der Jährlichkeit abzuwerfen. Und ja, wir schauen uns die Finanzierungsmodelle der Nachbarländer sehr genau an. Ein Infrastrukturfonds, der überjährig und verlässlich Planung erlaubt, ist das Ziel.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Ihr Antrag enthält viel Richtiges; aber das meiste davon setzen wir bereits um. Wir begrüßen, dass Sie das Thema Beschleunigung auf die Tagesordnung setzen; aber das, was sinnvoll ist, machen wir bereits mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Das, was gefährlich ist, nämlich das Ignorieren von Bürgerinteressen, lehnen wir entschieden ab.
Den Vorwurf des Planungsstopps können Sie sich, gelinde gesagt, sparen. Lassen Sie uns lieber arbeiten, gerne auch zusammen statt gegeneinander, mit dem Fokus auf das, was zählt: eine Bahn, die irgendwann wieder so gut sein wird, wie ihr Ruf es einmal war.
Vielen Dank.
Wir hören Jorrit Bosch für die Fraktion Die Linke.