Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie die Kurzintervention zulassen. – Sehr geehrter Kollege Pantazis, Sie haben schon wieder davon gesprochen, dass die Vorhaltefinanzierung das System mengenunabhängig machen würde. Ich habe es in Ihrem Gesetz und auch in der Reform des Gesetzes nicht lesen können. Im Gegenteil: Die bisherigen Fallpauschalen bleiben bestehen.
Die von Ihnen als solche bezeichnete Vorhaltefinanzierung bezieht sich auf die Anzahl der Fälle der Vorjahre, die gemacht werden müssen. Nur wenn diese eingehalten werden, wird das Geld der Anzahl der Fälle entsprechend Jahre später ausgezahlt. Das heißt, die Fallpauschalen bleiben bestehen und die Vorhaltefinanzierung rekurriert auf Mengenmachen.
Jetzt erzählen Sie mir noch mal, inwiefern die Reform dazu beiträgt, dass die Gesundheitsversorgung im Land mengenunabhängig finanziert wird.