Sehr geehrter Kollege Gürpinar, nur weil Sie es wiederholen, wird es nicht richtiger. Wir haben seinerzeit mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz definitiv die Einleitung der Reform der Finanzierungsgrundlage vollzogen. Das heißt, durch die Einführung sogenannter erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen, verbunden mit Struktur- und Qualitätsmerkmalen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen, setzen wir dem Mengendruck ein Ende.
Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen ganz offen – Sie haben das vorhin in Ihrer Rede angesprochen und auch meinen Kollegen und ehemaligen Minister Karl Lauterbach kritisiert –: Es ist in keinster Weise so, dass an dieser Stelle die Fallpauschale weiterhin zum Tragen kommt. Im Gegenteil: Wir haben hier den tiefgreifendsten Paradigmenwechsel der letzten 20 Jahre eingeleitet, den wir entschieden fortführen, nicht verwässern. Wir entwickeln die Reform weiter. Dementsprechend sage ich Ihnen ganz offen: Das wird auf jeden Fall für mehr Qualität sorgen und vor allen Dingen auch den Druck in den Krankenhäusern mindern. Das sind wir, wie gesagt, nicht nur den Patientinnen und Patienten schuldig, sondern insbesondere den Beschäftigten im Krankenhaus, die aktuell in diesem Hamsterrad sind.
– Nein, definitiv nicht, Herr Kollege.
Vor diesem Hintergrund ist das ein guter Schritt, den wir tun. Und wir sind wirklich sehr stolz darauf; das sage ich Ihnen ganz offen.