Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Promoviertendichte ist ja noch kein Qualitätsindikator.
Sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland verfügt über eines der dichtesten Krankenhausnetze der Welt mit sehr gut ausgebildetem Fachpersonal. Unsere Kliniken versorgen jedes Jahr 17 Millionen Patientinnen und Patienten und leisten mit dieser Versorgung einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit der Menschen in unserem Land.
Für diese Versorgung stellen Bund, Länder, Landkreise und die gesetzliche Krankenversicherung jährlich über 120 Milliarden Euro bereit. Gerade weil das Krankenhauswesen eine so tragende Säule unseres Gesundheitswesens ist, tragen auch wir heute die Verantwortung, seine Strukturen neu zu ordnen und zukunftsfest aufzustellen.
Mit dem Abschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetzes setzen wir einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft unseres Gesundheitswesens. Die Bundesregierung, das Parlament und die Länder haben darum gerungen, mit dem heute vorliegenden Gesetz die bestehenden Versorgungsstrukturen zu verbessern.
Die Reform schafft die Voraussetzung dafür, dass Krankenhäuser ihre jeweiligen Stärken besser ausspielen können. Es geht um Spezialisierung und um Zusammenarbeit, die durch das heute vorliegende Gesetz besser gefördert werden können.
Das bedeutet bessere Behandlungsqualität, mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten und auch eine effizientere Nutzung der vorhandenen Ressourcen.
Gleichzeitig verbessern wir – und das ist sehr wichtig – auch die medizinische Versorgung unserer ländlichen Regionen. Da war durch das bisherige Reformgesetz eine Lücke vorhanden, die wir jetzt durch dieses vorliegende Gesetz schließen.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver Debatten hier im Parlament und auch zusammen mit den Ländern. Die Debatte zeigt aber auch: Wenn die Länder, der Bund und das Parlament zusammenarbeiten, können wir auch eine konstruktive Lösung für schwierige gesundheitliche Themen finden.
Natürlich wissen wir: Das jetzt vorliegende Anpassungsgesetz löst noch nicht alle Probleme, die in der gesetzlichen Krankenversicherung vorhanden sind. Es ist in diesem Jahr ein erster Schritt. Wir werden aber, was die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung angeht, zeitnah weitere Beschlüsse fassen müssen.
Das Gesetz wird die Voraussetzungen dafür schaffen, dass unser stationäres Gesundheitssystem stabil, leistungsfähig und menschlich zugleich bleibt. Denn darum geht es: um die Patientinnen und Patienten, die in einer oft schwierigen Situation eine empathische und qualitativ hochwertige Behandlung verlangen und auch auf diese angewiesen sind.
Es geht auch um die Familien, die sich darauf verlassen können, dass ihre Angehörigen in den Krankenhäusern gut behandelt werden, und zwar unabhängig davon, ob die Behandlung in einer Stadt oder im ländlichen Raum stattfindet. Und es geht auch um die vielen Beschäftigten im Gesundheitswesen, denen wir durch den heute vorliegenden Gesetzentwurf eine klare Perspektive geben werden.
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz geben wir unserem Gesundheitssystem eine neue Grundlage für die kommenden Jahre. Wir investieren in die Qualität, in die Verlässlichkeit und in moderne Strukturen stationärer medizinischer Versorgung.
Die Bundesregierung und die regierungstragenden Fraktionen stellen sich heute diesen Herausforderungen. Sie haben es sicherlich mitbekommen: In der Fachpresse ist in den vergangenen Tagen zu lesen gewesen, dass unsere Bundesgesundheitsministerin, Nina Warken, eine Herkulesaufgabe bewältigt hat, dieses Gesetz heute durch das Parlament zu bringen. Dem stimme ich zu und auch dem vorliegenden Gesetzentwurf.