Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Jugendarbeit in Deutschland, wie sie von vielen Vereinen und ehrenamtlichen Initiativen geleistet wird, ist eine Errungenschaft, auf die wir sehr stolz sein dürfen. Viele andere Länder auf der ganzen Welt beneiden uns darum. Unsere Ehrenamtsstruktur ist eine deutsche Besonderheit, aber eine, die unser Land so genial macht.
– Da darf man ruhig mal klatschen.
Insbesondere die Angebote in der Ferienbetreuung haben eine mehr als 100-jährige Tradition. Ferienangebote geben Kindern die Möglichkeit, Neues und anderes kennenzulernen und auszuprobieren. Ferien sind eine besondere Zeit für Kinder. Wenn Erwachsene in ihren Kindheitserinnerungen schwelgen, dann denken sie eher selten an die Lateinstunde, sondern meistens an die Zeiten der Ferien.
Deshalb ist es richtig, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Zukunft als erfüllt gilt, wenn Angebote der Jugendarbeit eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Mit der Voraussetzung „anerkannt“ wird Qualität sichergestellt. Gleichzeitig sind die Vereine, die bereits jetzt in der Jugendarbeit aktiv sind, meistens über ihre Dachverbände mittelbar anerkannt. Wir bürden ihnen somit keine neue Bürokratie auf.
Die neue Regelung bietet weitere Vorteile. Gut ist sie für unsere Schüler. Im Vergleich zu den Angeboten in den Schulen können Vereine mehr Abwechslung bieten. Sport, Musik, Kunst oder Technik: Hier können Schüler Talente entdecken oder vertiefen. Auch sind diese Ferienangebote oft auf wechselnde Orte oder Exkursionen ausgelegt. Neue Freundschaften abseits der Schule werden geschlossen.
Gut ist sie auch für viele Vereine: Sie schafft neue Möglichkeiten, Kinder im Grundschulalter zu erreichen. Es gibt keinen Verdrängungswettbewerb zu staatlichen Angeboten. Kinder werden durch die Angebote in den Schulferien auf Möglichkeiten aufmerksam, denen sie nach Schulstart weiter nachgehen können.
Und natürlich ist sie auch gut für unsere Kommunen: Die Handlungsoptionen der kommunalen Jugendämter zur Sicherstellung eines rechtsanspruchserfüllenden Angebots werden in den Ferien erweitert.
Im Zuge der Beratung dieses Gesetzentwurfs haben wir die Probleme der Länder gehört, und wir haben im Ausschuss in einem Entschließungsantrag klargestellt:
Erstens. Im Rahmen der GaFöG-Statistik werden zurzeit mit hohem bürokratischem Aufwand gleiche Daten einmal als Bundesdaten, einmal als Landesdaten erhoben. Dieses Problem wollen wir im Rahmen des Bürokratieabbaus – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – aufgreifen. Doppelerhebungen für Statistiken sind im digitalen Zeitalter überflüssig. Hier wollen wir weiter voranschreiten.
Und zweitens. Wir werden uns auch noch einmal dem Thema „gesetzliche Unfallversicherung“ widmen, insbesondere in Bezug auf die Reichweite des Verantwortungsbereichs der Schulen. Hier wollen wir mit der Bundesregierung zu praxisnahen Lösungen kommen, und das gemeinsam mit den Ländern in einem weiteren Dialog.
Zum Schluss möchte ich noch einmal herausstellen: Wir haben in diesem Gesetzgebungsverfahren, glaube ich, sehr gut zusammengearbeitet. Diese Änderung wurde bereits in der Anhörung von der überwältigenden Mehrheit von Experten und Verbänden begrüßt. So macht es Spaß, Gesetze zum Abschluss zu bringen, und wir starten heute mit einem Gute-Ferien-Gesetz in dieses Wochenende.
Ich danke Ihnen für die Beratungen.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Christian Zaum für die AfD-Fraktion.