Nein, danke schön. – Darf ich mit der Rede wenigstens mal anfangen?
– Frau Kollegin, Rotzigkeit ersetzt keine demokratischen Umgangsformen.
Wir reden über die Frage, was jemand aus seinem Amtsverständnis heraus tut. Daher bedanke ich mich herzlich bei der Vorrednerin über die Aufzählung und das Aufzeigen der Tatsache, dass dieser Kulturstaatsminister seine Arbeit macht.
Er ist kein höherer Verwaltungsbeamter, der nur Haken macht und Unterschriften leistet, sondern er hat sehr wohl eine Pflegeaufsicht über die Frage, wie dieser Staat mit Kunst und Meinungsfreiheit umgeht.
Die Debatte spricht Bände über die etatistische Tradition in der Kulturförderung. Erinnern sich die so wie ich ein bisschen Älteren unter uns vielleicht noch an die 80er-, 90er-Jahre? Da war die Kultur weg von der öffentlichen Förderung. Um Gottes willen! Der Staat dürfe nicht durch staatliches Geld in irgendeiner Art und Weise den Eindruck erwecken, er würde Einfluss nehmen!
Wir haben es mit dem „Neustart Kultur“ geschafft, die Kulturbranche durch die Coronapandemie zu bringen. Daraus ist das Gefühl entstanden, es bestehe irgendeine Art von absolutem Anspruch auf kulturelle Förderung. Und jetzt ist jede Form von Diskussion über die Frage institutioneller Kontrolle in diesem Bereich sofort Meinungszensur.
Es besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen der Frage der Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit, so wie die Verfassung sie schützt, und der Frage der Förderfähigkeit, der Förderung durch den Staat. Es handelt sich um Steuergelder, und wer diese Grenze verwischt, der tut das aus ideologischen Gründen.
Das eine ist Meinungsfreiheit, das andere ist Förderung.
Bei diesem Preis geht es um eine besondere Auszeichnung vom Staat für eine Tätigkeit. Damit ist klar, dass wir aufpassen müssen, an welcher Stelle wir wem Geld in die Hand drücken. Vor allem, wenn es um Steuergelder geht, geht es nicht an, Preisgelder zu vergeben, wenn uns eine Institution dieses Landes sagt: Hier besteht der Verdacht auf Extremismus. – Ja, wo kommen wir denn da hin? Das ist genau die Art von Arbeit, die der Staat leisten muss: Er darf seine Staatsfeinde nicht auch noch mit Geldern finanzieren. Genau darum geht es in diesem Fall.
Extremismus hat nie etwas mit Meinungsfreiheit zu tun. Und man wundert sich schon: Wenn es um die Frage „Kampf gegen rechts“ geht, dann herrscht ein unglaubliches Tohuwabohu, wenn es um die andere Seite geht, herrscht eher Schweigen.
Es geht immer um die Gleichbehandlung bei der Frage: Kampf gegen Linksextremismus, Kampf gegen Rechtsextremismus, Kampf gegen Islamismus und Antisemitismus. Hierzu hätte ich mir mal eine Aktuelle Stunde gewünscht.
Das Haber-Verfahren ist eine institutionelle Frage. Alle Bundesregierungen, auch die Vorgängerregierungen, haben einheitlich entschieden, es soll gerade nicht das fördernde Ministerium, sondern jemand Externes sein, der diese Überprüfung tatsächlich durchführt. Am Ende des Tages geht es doch nur um ein grundlegendes Misstrauen in die staatlichen Institutionen. Da kann ich nur sagen: Wenn es um Steuergelder geht, dann geht es nicht um Zensur, sondern darum: Kein Preis, keine Förderung für Extremisten!
Vielen Dank.