Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir führen heute eine Debatte, die wir in dieser Form eigentlich nicht hätten führen müssen; denn die Fakten liegen seit Jahren auf dem Tisch. Über 90 Prozent der Deepfakes im Netz sind pornografischer Natur, und bis zu 99 Prozent der Betroffenen sind Frauen und Mädchen. Hinzu kommt eine rasante Dynamik: Innerhalb weniger Wochen können durch einzelne KI-Systeme Millionen solcher Inhalte erzeugt werden. Bereits 2023 haben Strafrechtler im Rechtsausschuss gewarnt, dass der Schutz vor bildbasierter Gewalt unzureichend ist.
In der Union haben wir schon früh konkrete Vorschläge gemacht. Die CSU-geführte Bayerische Staatsregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode einen konkreten Gesetzentwurf dazu eingebracht, der im Bundesrat auch eine Mehrheit fand. Mit dem vorgeschlagenen § 201b Strafgesetzbuch sollte erstmals eine eigenständige Strafbarkeit für digitale Fälschungen geschaffen werden – mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen.
Die damalige Bundesregierung hat sich dem leider nicht anschließen wollen. Weder der FDP-Justizminister noch die grüne Frauenministerin verspürten damals Handlungsdruck.
Stattdessen zog man sich auf juristische Ausflüchte zurück. In der Stellungnahme der damaligen Bundesregierung zum bayerischen Gesetzentwurf wurde ernsthaft behauptet, die bestehende Gesetzeslage sei ausreichend. Es ist immer gut, wenn man dazulernt; aber ich erwarte schon so viel Ehrlichkeit, dass die heutige grüne Opposition ihr Nichthandeln in der damaligen Bundesregierung nicht einfach ausblendet.
Deepfakes sind kein Teenagerstreich, sie sind keine bloße Ansehensschädigung; sie sind ein massiver Angriff auf die sexuelle Integrität und die psychische Gesundheit der Betroffenen. Umso mehr begrüße ich es, dass unser Vorschlag nun aufgegriffen wird und wir diese Gesetzeslücke endlich schließen.
Wir schaffen neue strafrechtliche Tatbestände, insbesondere zur Bekämpfung bildbasierter sexualisierter Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Dazu gehören eben Deepfakes, täuschende Inhalte und unbefugte digitale Überwachung, etwa durch GPS-Tracker. Gleichzeitig werden Betroffene im Zivilrecht gestärkt. Sie erhalten bessere Auskunftsansprüche gegenüber Plattformen und können ihre Rechte effektiver durchsetzen. Und wir gehen noch einen Schritt weiter: Wir wollen gerichtliche Sperrungen von Nutzerkonten zum schnelleren Schutz Betroffener und strengere Anforderungen an Plattformanbieter.
Sehr geehrte Damen und Herren, es reicht jedoch nicht, nur einzelne Gesetze zu ändern. Gewaltschutz muss ganzheitlich gedacht werden. Dazu gehören Strafrecht, Strafverfolgung, Opferschutz, Prävention, Täterarbeit und klare Verantwortung der Plattformen. Gerade digitale Persönlichkeitsrechtsverletzungen zeigen uns das deutlich. Deepfakes entstehen nicht nur wegen fehlender Strafnormen; sie entstehen durch technische Möglichkeiten und Anonymität. Und selbst die beste Strafnorm bleibt wirkungslos, wenn ihre Durchsetzung nicht gesichert ist.
Im digitalen Raum ist die Identifizierbarkeit der Täter entscheidend. Oft ist die IP-Adresse die einzige Spur. Fehlt diese Möglichkeit, bleibt Strafverfolgung faktisch unmöglich.
Deswegen ist die Speicherpflicht für diese Computeradressen unverzichtbar für den Kampf gegen die immer übleren digitalen Übergriffe auf Frauen und Mädchen.
Wer es ernst meint mit dem Schutz, muss sich auch zu der Speicherung von IP-Adressen bekennen.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus dringlichem Anlass wende ich mich noch mal an die Kollegen von SPD und Grünen. Rücken Sie den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor realer sexualisierter Gewalt jetzt in den Mittelpunkt Ihres politischen Handelns! Freiheitsrechte und Datenschutz sind hohe Güter; aber sie dürfen niemals zum Argument werden, wenn es um die Abwehr schwerster Straftaten gegen Kinder geht. Der Staat hat hier eine klare Schutzpflicht, und dieser Pflicht müssen wir gerecht werden.
Deshalb appelliere ich mit Nachdruck an Sie: Beweisen Sie, dass Sie für mehr stehen als reine Symbolpolitik! Gehen Sie auf Ihre Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament zu,
damit die Interimsverordnung zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verlängert wird!
Drängen Sie auf Zustimmung bei der morgigen Abstimmung! Wir als Staat können es uns nicht leisten, ins Hintertreffen zu geraten, wenn es um den Schutz unserer Kinder geht.
Als Union stehen wir seit jeher für einen starken Staat, der Opfer schützt, der Täter konsequent bestraft und der Prävention ernst nimmt.
Vielen Dank.