Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Der vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Versuch, eine Strafbarkeitslücke zu schließen. Dies ist zunächst einmal zu begrüßen; denn die Lücke betrifft digitale Verstöße gegen die Menschenwürde, Artikel 1 Grundgesetz, und die sexuelle Selbstbestimmung, Artikel 2 Grundgesetz. Der von der Großen Koalition in der 19. Wahlperiode geschaffene Straftatbestand des § 184k StGB soll deswegen geändert, ergänzt und teilweise ersetzt werden.
An dieser Stelle zunächst etwas Grundsätzliches zum Thema Strafbarkeitslücken. Oftmals bringen Änderungen der allgemeinen Lebensverhältnisse, vielfach bedingt durch technische Neuerungen, diese mit sich. Bei Inkrafttreten des Strafgesetzbuches 1872 war das elektrische Licht noch nicht verbreitet. Als sich das änderte, musste der Straftatbestand des Stromdiebstahls, § 247c StGB, eingeführt werden. Hundert Jahre später verlangte der betrügerische Einsatz von Computern nach einem Tatbestand des Computerbetrugs, § 263a StGB.
Als ich 1992 in die Justiz eintrat, gab es weder Internet noch digitale Endgeräte. Dass es einmal technische Möglichkeiten geben würde, Personen in sexualisierten Darstellungen abzubilden, die einer reinen Fiktion entsprechen, war unvorstellbar. Das ist heute jedoch bittere Realität. Die Täter nutzen diese neuen Techniken, um aus der Anonymität heraus die Intimsphäre ihrer Opfer zu verletzen. Diese digitale sexuelle Gewalt, Deepfake-Attacken und Ähnliches, bringt schwerstes Leid für die Opfer mit sich. Ja, sie ist nicht weniger schlimm als die körperlichen Übergriffe einer Vergewaltigung.
Erst 2020 haben wir mit dem § 184k StGB eine erneute Aufholjagd gestartet. Es besteht auch Konsens darüber, dass dieser Paragraf für die Deepfake-Attacken, um die es heute geht, nicht mehr ausreicht. An dieser Jagd beteiligt sich die antragstellende Fraktion jedoch nicht allein. Die Regierungskoalition und die Bundesjustizministerin sind den Tätern im wahrsten Sinne des Wortes auf der Spur, um ihrer habhaft zu werden und sie zu bestrafen, damit den Opfern Gerechtigkeit widerfährt und keine rechtsfreien Räume entstehen.
Wir haben gestern im Rahmen der Aktuellen Stunde zum Thema „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ von der Bundesjustizministerin erfahren, dass an einem umfassenden digitalen Gewaltschutzgesetz gearbeitet wird, durch das die entsprechenden Daten erfasst werden. Auch darüber hinausgehende digitale Attacken, beispielsweise die Verwendung von Trackern durch Stalker, sollen sanktioniert werden. Für die Aufklärung soll die dringend notwendige IP-Adressen-Speicherung sorgen, gegen die Sie von Bündnis 90/Die Grünen sich vehement wehren, ohne die man der Täter aber nicht habhaft werden kann.
Erweiterte Auskunftspflichten der Plattformbetreiber gegenüber den Opfern und Konsequenzen bei deren Nichterfüllung werden den Opferschutz zusätzlich stärken. Das allein führt noch nicht zu einer Verurteilung; Gesetze müssen auch angewandt und umgesetzt werden. Deshalb unterstützen wir die Justiz mit 500 Millionen Euro.
Abschließend zum konkreten Gesetzentwurf. Im bisherigen § 184k StGB lautet die Überschrift „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“. Sie ersetzen diese jetzt durch die Worte „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“. Das ist jedoch bereits die Überschrift des gesamten Dreizehnten Abschnitts des StGB. Sie müssen Einzeltatbestände schon näher begrifflich präzisieren. Das ist auch keine bloße Formsache, sondern eine Frage gesetzgeberischer Sorgfalt, und an dieser Stelle wird der Entwurf dem nicht gerecht.
Noch gravierender ist ein inhaltliches Problem. Sie eröffnen mit Ihrer Gesetzesfassung Tätern im wahrsten Sinne des Wortes ein Schlupfloch. Es genügt bisher absichtliches oder willentliches Aufnehmen des Intimbereichs. Der Gesetzentwurf will dies durch die Worte „sexualbezogene Abbildung“ ersetzen. Mit Blick auf Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz sind Zweifel angebracht, ob das noch hinreichend bestimmt ist. Der Entwurf schafft auch Möglichkeiten für eine Einlassung der Beschuldigten, man habe gar keine sexuellen Motive gehabt. Das gilt es dann erst einmal zu widerlegen.
Wir sind uns einig: Die digitale sexualisierte Gewalt und Deepfakes gehören wirksam bekämpft. Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf einen zeitgemäßen Schutz. Aber sie haben ebenso Anspruch auf ein Strafrecht, das handwerklich sauber, klar und praktikabel ist, und dem wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht.
Ich bedanke mich.