Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte meine Redezeit darauf verwenden, das gesamte Panorama des Gesetzentwurfes zu beleuchten und noch mal Schwerpunkte zu setzen. Es ist ein guter Gesetzentwurf, weil er ein großes Maßnahmenbündel umfasst. Diese Maßnahmen beschließen wir nicht einfach kopflos, sondern sehr behutsam und sehr bedacht. Denn Rechtsberatung und Rechtsdienstleistungen, wie wir sie hier heute verhandeln, nämlich die Neuordnung von Aufsichtsrechten, aber auch anderen Vorschriften der rechtsberatenden Berufe, das sind alles Organe der Rechtspflege. Egal welchem Interesse sie dienen: Sie sind Organe der Rechtspflege; darauf komme ich gleich noch mal zurück.
Die Vorschriften und die Anerkennungen, die wir hier haben, sind teilweise überkommenes Richterrecht; auch das muss noch mal gesagt werden. Das kodifizieren wir jetzt in geschriebene Gesetze. Die jahrelang anerkannte Praxis, wie man beispielsweise als Rechtsanwalt auf eine Rüge reagiert, muss gesetzlich kodifiziert werden. Widersprüche in den Verfahrensrechten, ob diese jetzt in der Bundesrechtsanwaltsordnung oder der Patentanwaltsordnung geregelt ist, müssen wir dahin gehend auflösen. Aber auch die weiteren rechtsberatenden Berufe – Steuerberaterinnen und Steuerberater, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, Notarinnen und Notare – unterliegen dem gleichen Berufsrecht.
Ziel ist es, dass wir hier eine Modernisierung, eine Vereinfachung, aber auch eine Klarstellung hinbekommen. Wie fassen wir beispielsweise berufsständische Rechtsbehelfe gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen zusammen? Wie garantieren wir Abwicklungen von Kanzleien, ohne dass damit die Kammern am Ende des Tages eine überbordende Bürokratie zu stemmen haben oder aufgrund von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen einschreiten müssen, weil Kolleginnen und Kollegen einige Verfehlungen begangen haben? Da müssen wir genauer hinschauen.
Das betrifft aber auch die Vereinheitlichung bei den Regeln von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern und das Vorsorgeregister; das ist gerade noch mal genannt worden. Es klingt technisch, wenn man sagt, dass eine beglaubigte Abschrift in so einem Register enthalten ist. Aber jeder und jede Einzelne von uns, die mal in der Situation war, für jemand anders entscheiden zu müssen, und vielleicht nur eine abfotografierte Vollmacht oder einen Screenshot davon auf dem Handy hat, weiß, wovon ich rede. Man sitzt da mit Angehörigen und muss gemeinsam entscheiden. Dann wird klar, was wir hier und heute tun.
Den Verbraucherschutz beim sogenannten Inhouse-Inkasso nehmen wir noch mal in Bezug auf Waffengleichheit mit Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Blick und schauen auch beim Kapitalmarkt, ob er zu schnell oder nicht schnell genug agiert. Es ist klar: Wir müssen auf Eigenverantwortung setzen, aber auch Schutz gewährleisten. Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Verträge eingehen, dann tun sie das mit einem bestimmten Wissen. Hier können wir belehren und aufklären. Aber am Ende des Tages müssen wir sagen, dass jeder für sich selber verantwortlich ist.
Obwohl wir im Zeitalter von Onlineverfahren, von KI, von Legal Tech leben – es gibt eine eID; aber sie fristet ein Dornröschendasein – und sich vieles auf unserem Handy abspielt – die Sparkassen-App ist auf unserem Handy, weitere Apps für Käufe, zum Beispiel von Amazon, sind dadrauf –, haben wir es als Staat noch nicht geschafft, bei der Verrechtlichung unserer Welt die analoge Sicherheit ins digitale Zeitalter zu übertragen.
Ich möchte Ihnen zum Abschluss sagen: Nicht jede Rechtsberatung ist zwingend, nicht jeder Gang zum Rechtsanwalt nötig. Manchmal genügen der gesunde Menschenverstand oder aber auch die vielen Schiedsleute in unserem Land, –