Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche haben wir hier am Tag der Demokratiegeschichte der Menschen gedacht, die die Demokratie in Deutschland errungen haben, und uns daran erinnert, dass wir sie und unseren Rechtsstaat heute wieder verteidigen müssen. Jeden Tag verteidigen die Menschen in den rechtsberatenden Berufen unseren Rechtsstaat, zum Beispiel die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Patentanwälte und Patentanwältinnen und die Notare und Notarinnen.
Wir als Bundesregierung wollen ihnen die Arbeit erleichtern. Dem dient der vorliegende Entwurf. Er bündelt zahlreiche Änderungen im Berufsrecht. Das übergreifende Ziel ist klar: eindeutige, einheitliche und einfache Verfahrensregelungen. Dies betrifft insbesondere die berufsgerichtlichen Verfahren.
Nur ein Beispiel: Aus den Strafprozessen kennen wir den Strafbefehl, mit dem Gerichte kleinere Delikte unbürokratisch abhandeln können. Im Berufsrecht gibt es das nicht. Wir ändern das mit dem sogenannten Maßnahmenbescheid. Zudem werden wir Bürokratie zurückbauen und die Berufsträger jährlich um fast 1 Million Euro entlasten. Rechtsanwältinnen und -anwälte werden künftig etwa leichter die Kanzlei wechseln können.
Meine Damen und Herren, der Entwurf wird zudem auch unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern helfen. Jede von uns kann in die Situation kommen, eine Vorsorgevollmacht zu brauchen, zum Beispiel, weil man nach einem Unfall bewusstlos im Krankenhaus liegt. Die Vollmacht regelt, wer dann Entscheidungen treffen darf.
Das hilft Ärztinnen und Ärzten. Sie können bisher im Vorsorgeregister nur prüfen, ob es eine Vollmacht gibt. Ihren genauen Inhalt sehen sie nicht, sondern müssen dann zum Beispiel Angehörige fragen. Das kostet Zeit und führt manchmal dazu, dass Behandlungen erfolgen, die in dieser Form nicht gewollt werden. Künftig werden Bürgerinnen und Bürger die Vollmacht elektronisch hinterlegen können. Das ist einfach, und ich finde diese Änderung schlichtweg logisch.
Ein letzter Punkt. Wir werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Inkassodiensten schützen. Wir haben schon viel getan; deshalb ist Inkassoabzocke Gott sei Dank kein Massengeschäft mehr. Aber es gibt immer noch schwarze Schafe. Deswegen erhöhen wir die Anforderungen, um Inkassodienstleister zu werden. Sie können zudem Personen nicht mehr direkt kontaktieren, wenn diese einen Anwalt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf spannt also einen Bogen unter einem Ziel: Wir machen das Leben ein bisschen einfacher für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Vielen herzlichen Dank.