Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Nicht selten höre ich den Vorwurf, dass die Politik zu langsam ist. Ob das immer so stimmt, sei einmal dahingestellt. Aber für dieses Gesetz gilt das ganz sicher nicht. Innerhalb von nur zwei Wochen haben wir den Gesetzentwurf heute zur Abstimmung gebracht. Und wenn morgen auch noch der Bundesrat zustimmt, dann ist es ein Gesetz in Rekordzeit. Dafür Dank an alle Beteiligten!
Warum diese Eile? Ja, ganz einfach: weil die Zeit drängt. Der Irankonflikt hat zu einem massiven Anstieg der Energiepreise geführt, und das belastet natürlich die Unternehmen und die Verbraucherinnen und Verbraucher gleichermaßen. Deshalb galt es, schnell zu handeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider liegt es nicht in unserer Hand, die Weltmarktpreise für Energie zu beeinflussen. Auffällig war aber schon, dass die Benzin- und Dieselpreise hier in Deutschland sehr viel stärker gestiegen sind als im europäischen Ausland. Diesem Befund gilt es natürlich nachzugehen. Auch deshalb ist das Wirtschaftsministerium sehr schnell tätig geworden. Dafür möchte ich Bundesministerin Reiche, die heute nach ihrer USA-Reise wieder hier ist, ausdrücklich danken.
Wenn ich das ergänzen darf: Da hat es auch keines Das-Thema-an-sich-Ziehens durch das Parlament bedurft, wie es Herr Özdemir an dieser Stelle vor einer Woche – recht forsch, wie ich finde – behauptet hat.
Herr Audretsch, ich weiß nicht, ob Sie tatsächlich auch mal mit dem VCI sprechen. Wir haben gestern mit dem VCI gesprochen.
Ich sage Ihnen: All das, was uns da gesagt wurde, steht in krassem Gegensatz zu dem, was Sie hier verkündet haben. Die Chemieindustrie sagt: „all in“. Sie sagen: „nur Erneuerbare“. Die Chemieindustrie sagt, gerade jetzt brauchen wir jede Form der Energieerzeugung. – Wenn Sie den VCI, die chemische Industrie hier zitieren wollen, dann reden Sie wirklich mal mit denen!
Mit dem Kraftstoffmaßnahmenpaket schaffen wir mehr Preistransparenz – das klang ja hier schon an –, und stärken die Analyse- und Eingriffsmöglichkeiten der Kartellbehörde. Ich will an dieser Stelle aber nicht verschweigen, dass wir mit dem Gesetz in Teilen ziemlich weit gehen – weiter, als ich persönlich, wenn ich das sagen darf, es richtig finde. In einer sozialen Marktwirtschaft muss der Maßstab für Sanktionen immer individuell vorwerfbares rechtswidriges Verhalten sein. Selbst das Vorliegen einer Wettbewerbsstörung darf meines Erachtens nicht reichen, um unternehmerisches Handeln ohne rechtswidriges Verhalten mit Sanktionen zu belegen. Deshalb empfehle ich den Aufsichtsbehörden dringend, in der Aufsichtspraxis mit sehr viel Augenmaß vorzugehen.
Deshalb ist es auch gut, dass wir das Gesetz bereits nach drei Jahren wieder evaluieren werden und nicht erst nach fünf, wie ursprünglich geplant. Auch meine ich, dass wir uns die speziellen Regelungen dieses Gesetzes noch einmal ansehen müssen, spätestens dann, wenn wir über die 12. Novelle des GWB reden werden.
Ja, leider – das klang ja auch schon an – besteht die Gefahr, dass der Irankonflikt sich hinzieht und damit die Energiepreise hoch bleiben. Es besteht sogar die Gefahr, dass die Energiepreise noch weiter steigen. Spätestens dann wird der Ruf nach Entlastungen noch lauter werden.
Deshalb will ich an dieser Stelle gerne einmal drei Kriterien nennen, die uns bei der Frage weiterer Hilfen leiten müssen.
Erstens. Die Entlastungen müssen tatsächlich bei denen ankommen, die Entlastung brauchen. Die hohen Energiepreise schmerzen, keine Frage. Aber nicht jeder in unserem Land ist damit finanziell schon überfordert – zum Glück.
Zweitens. Angesichts knapper finanzieller Haushaltsmittel müssen die Zeiten der Gießkanne endlich vorbei sein. Maßnahmen, die wir ergreifen, müssen ziel- und passgenau sein.
Ein Energiekrisengeld für alle, Tankrabatte für alle, ein 9-Euro-Ticket für alle, wie von den Linken und von den Grünen gebetsmühlenartig gefordert, weisen in die Irre.
Drittens. Der Staat – ich schaue auch in Richtung des Finanzministers – darf in der aktuellen Krise nicht von steigenden Einnahmen profitieren. Statt also von „Übergewinnen“ zu reden – ich habe das an dieser Stelle auch schon vor einer Woche gesagt: Das ist ein Begriff, der weder rechtlich noch ökonomisch definiert ist –,
sollten wir die nachfragebereinigten Mehreinnahmen einfach an die Bürgerinnen und Bürger zurückgeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, statt also in Aktionismus zu verfallen, wie es uns hier gebetsmühlenartig vorgeworfen wird, oder bei einem wenig zielführenden Überbietungswettbewerb der Oppositionsparteien mitzumachen, legen wir hier heute ein Gesetz vor, mit dem wir zentrale Wettbewerbsfragen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher adressieren. Deshalb bitte ich heute um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.