Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ist Politik zu Reformen fähig? Können wir aus der demokratischen Mitte heraus alte Denkmuster verlassen und etwas Neues wagen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere unmissverständliche Antwort muss sein: Wir sind reformfähig, diese Bundesregierung wagt Neues. Wir machen das Land fit für die Zukunft. Die Zeiten des schnellen Neins, sie sind vorbei. Wir brauchen Mut zu einem Ja, und damit alles so bleibt, wie es ist, muss sich etwas ändern.
Und die vorliegenden Gesetze zur Durchführung des Data Acts und des Data Governance Acts zeigen, wie so etwas gehen kann.
Wir erreichen beim Data Act erstmals eine grundlegende Bündelung von Zuständigkeiten auf Bundesebene, etwas, zu dem viele erst mal Nein gesagt haben. Aber es ist jetzt ein politisches Signal, dass wir es ernst meinen mit der Staatsmodernisierung.
Wir schaffen mit der Bundesnetzagentur einen Single Point of Contact, eine einzige Ansprechstelle für Fragen rund um Anwendung und Durchsetzung des Data Acts in Deutschland. Unternehmen sollen schnelle, verlässliche Antworten bekommen, statt sich durch Zuständigkeiten kämpfen zu müssen.
Und nachgelagert agiert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz in allen Datenschutzbelangen rund um den Data Act. Sie funktioniert quasi als Datenschutz-Backoffice für die Bundesnetzagentur.
Daten halten sich eben nicht an Landesgrenzen, und wer ernsthaft will, dass europäische Verordnungen in der Praxis funktionieren, der muss bereit sein, Zuständigkeiten so zu ordnen, dass diejenigen, denen sie zugeordnet sind, handlungsfähig sind.
Diese Bündelung ist damit Blaupause für kommende Digitalgesetze. Sie ist unser Start in ein neues Datenselbstverständnis, weg von den Datensilos, hin zu einer Kultur des Datenteilens unter fairen Rahmenbedingungen.
Natürlich schauen wir jetzt auch mit großem Interesse nach Brüssel; denn ja, die EU-Digitalgesetzgebung ist oft zu kompliziert, nicht passgenau genug und sorgt für Unsicherheiten. Deswegen brauchen wir den digitalen Omnibus. Er wird entscheidend dafür sein, wie sich die europäischen Digitalgesetze weiterentwickeln, und ich freue mich, dass die Bundesregierung das auch mit einer gemeinsamen Stimme begleitet.
Aber wir können nicht so tun, als bräuchten wir bis dahin überhaupt keine nationalen Regelungen. Wirtschaft und Verbraucher brauchen Rechtssicherheit und Ansprechpartner. Das schaffen wir, indem wir jetzt auch mit unseren Änderungsanträgen weniger auf Bußgelder und mehr auf Beratung setzen, indem wir auf bestehende Strukturen aufbauen, wo sie sinnvoll sind, etwa mit GovData, und indem wir kleine Unternehmen und Start-ups zum Beispiel bei Gebühren für staatliche Datensätze bevorzugen und ihnen eine Ermäßigung garantieren.
Stellen Sie sich also den praktischen Fall zum Schluss noch einmal vor: Ein landwirtschaftlicher Betrieb nutzt moderne Maschinen – Traktor, Mähdrescher, Düngetechnik –, alles voll mit Sensorik bis zum letzten Rand. Diese Daten zeigen: Wo ist der Boden trocken? Wo wird zu viel gedüngt? Wo fällt etwas bald aus? Das ist alles nicht „nice to have“; das ist bares Geld und Ressourcenschutz.
Aber in der Realität ist es doch oft so: Die Daten entstehen auf dem Hof; verfügbar waren sie bis vor Kurzem am Ende vor allem beim Hersteller. Und wenn der Betrieb den Dienstleister wechseln will, wenn er die bessere Software findet oder ein Start-up aus der Region eine klügere Auswertung anbietet, dann wird es kompliziert: Schnittstellen, Formate, Vertragsklauseln – der Lockineffekt.
Und genau hier entfaltet der Data Act, den wir jetzt in Deutschland durchführen können, seinen praktischen Nutzen: Wer Daten erzeugt, der soll sie auch nutzen können – fair, portabel, durchsetzbar. Damit das nicht Theorie bleibt, –