Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute zwei Gesetze, die zentral sind für unsere Wettbewerbsfähigkeit, unsere Innovationskraft und unsere Datenökonomie: die Durchführungsgesetze zum Data Governance Act und zum Data Act. Beide setzen europäisches Recht in nationales Recht um, und beide kreisen um die gleiche Kernfrage: Wie nutzen wir das enorme Potenzial von Daten für Wirtschaft und Gesellschaft, ohne dabei die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Blick zu verlieren?
Der Data Governance Act schafft den Rahmen, wie Daten weiterverwendet und geteilt werden können. Der Data Act geht einen Schritt weiter. Er ermöglicht die Kontrolle über meine erzeugten Daten, sei es bei Smarthome, dem E-Bike oder der elektrischen Zahnbürste. Doch die schönsten europäischen Gesetze bringen nichts, wenn wir sie hier in Deutschland nicht auch klug umsetzen. Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger brauchen klare Ansprechpartner, kein neues Zuständigkeitswirrwarr.
Beim Data Governance Act ist das gelungen. Mit dem Statistischen Bundesamt und der Bundesnetzagentur gibt es eine klare Struktur. Deswegen stimmen wir dem heute zu.
Beim Data Act überzeugt uns allerdings die zentrale Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten nicht. Die Datenschutzbehörden der Länder sind aus unserer Sicht näher an den Unternehmen, kennen die Praxis und sind bereits für die DSGVO zuständig. Wenn hier Zuständigkeiten getrennt werden, entsteht keine Klarheit, sondern zusätzliche Komplexität. Davon profitieren vor allen Dingen die großen Unternehmen und nicht die kleinen. Europa braucht eine starke Datenwirtschaft; aber sie muss auch praxistauglich sein. Deswegen enthalten wir uns beim Data Act.
Ich möchte außerdem die Gelegenheit nutzen, um mit drei Mythen aufzuräumen, die mich zunehmend frustrieren.
Erstens: die Mär vom bösen Europa. Es ist inzwischen schon ein Ritual: Die AfD nutzt jede dieser Debatten für die altbekannte Erzählung von der angeblichen Regulierungswut aus Brüssel. Das ist nicht nur falsch, es ist auch verantwortungslos.
Wer permanent die Europäische Union schlechtredet, der schwächt die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes.
Zweitens: der Bürokratieabbau bei Behörden. Die Bundesregierung legt immer wieder Gesetzentwürfe vor, die in der Praxis zu unterbesetzten Behörden führen. Dabei brauchen Unternehmen und auch Bürgerinnen und Bürger verlässliche Ansprechpartner. Wenn die fehlen, kann letztendlich auch niemand ans Telefon gehen. Am Ende mussten ihre eigenen Parlamentarier mal wieder die Gesetze über Entschließungsanträge korrigieren – was wir an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen und dem wir auch zustimmen.
Drittens: die große Legende der Deregulierung. Kaum setzen wir europäische Digitalgesetze um – Data Act, Data Governance Act, NIS 2 und auch bald den AI Act –, da kündigen Sie schon an, sie auf europäischer Ebene wieder aufzuschnüren. Ja, wir wollen bessere Abstimmungen und weniger Komplexität, gerade für kleinere und mittlere Unternehmen. Aber Sie wollen funktionierende Regelungen wieder einreißen, bevor sie überhaupt Wirkung entfalten können.
Weniger Regeln bedeuten nicht automatisch mehr Innovation. Das ist kein Allheilmittel gegen Fachkräftemangel, fehlende Investitionen und eine strategisch falsche Industriepolitik. Das Schlimmste, was man für Unternehmen machen kann, ist Rechtsunsicherheit. Wer das leichtfertig infrage stellt, gefährdet genau die Wettbewerbsfähigkeit, die wir eigentlich stärken wollen.
Deswegen sage ich Ihnen: Kümmern Sie sich auch um die Umsetzung in der Praxis! Stärken Sie die Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger vor Ort! Und sorgen Sie dafür, dass die Gesetze auch in der Praxis wirksam umgesetzt werden können! Und insbesondere: Gehen Sie auch bei der Datennutzung voran! Legen Sie als Nächstes ein Open-Data-Gesetz und ein echtes Transparenzgesetz vor!
Vielen Dank.