Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. Gleichzeitig wird die Datenlandschaft zunehmend durch den Data Act oder die DSGVO immer komplexer. Genau deshalb brauchen wir ja klare, praxistaugliche und rechtssichere Strukturen. Mit dem Daten-Governance-Gesetz schaffen wir heute den nationalen Rahmen für einen fairen europäischen Datenbinnenmarkt. Und ich sage ganz bewusst: Dieses Gesetz ist ein Ermöglichungsgesetz. Es zielt darauf ab, das Teilen bzw. Weiterverwenden von Daten zu erleichtern. Dabei gilt klar: Der Schutz der Privatsphäre bleibt uneingeschränkt gewährleistet. Das ist ein Booster für mehr Vertrauen, Transparenz und Rechtssicherheit.
Im Kern geht es um drei Punkte.
Erstens: die Weiterverwendung geschützter Daten. Für Unternehmen erleichtern wir den Zugang zu geschützten Daten öffentlicher Stellen. Dadurch lassen sich im Bereich Wirtschaft, Umwelt, Gesundheit, künstlicher Intelligenz, Mobilität oder Verkehr vielfältige Projekte realisieren. An dieser Stelle möchte ich auch die kommunale Familie ermutigen, mehr Open-Data-Portale zu schaffen.
Zweitens: die Datenvermittlungsdienste. Sie fungieren als Brückenbauer zwischen Datengebern und Datennutzern. Ohne wirtschaftliches Eigeninteresse sorgen sie für einen reibungslosen Datenfluss und schaffen vertrauensvolle Netzwerke.
Drittens: Datenaltruismus. Wir erleichtern das Datenspenden für das Gemeinwohl. Mit einem EU-Label wird die Sichtbarkeit von vertrauenswürdigen Akteuren im europäischen Datenmarkt gesteigert. Denken wir zum Beispiel an die Coronapandemie: Die freiwillige Datenspende hat geholfen, Belastung, Risikowahrnehmung und Verhalten besser zu verstehen.
Für die Umsetzung sorgen klare Zuständigkeiten. Die Bundesnetzagentur überwacht die Datenvermittler, das Statistische Bundesamt wird zur zentralen Anlaufstelle und unterstützt öffentliche Stellen bei der Anonymisierung und Pseudonymisierung von geschützten Daten.
Als Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion begrüße ich auch besonders, dass gezielt Anreize für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups geschaffen werden – etwa durch reduzierte Gebühren beim Datenzugang. Dieser Anspruch muss sich natürlich auch in der noch auszugestaltenden Rechtsverordnung widerspiegeln. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass das BMDS dies im Blick hat; denn es hat ja die gleichen Ziele. Daten sind nämlich der zentrale Schlüssel für Innovationen und neue Geschäftsmodelle.
Stellen wir uns einmal vor: Ingo, jung und dynamisch. Er möchte in Kassel in meinem Wahlkreis ein Unternehmen gründen. Er weiß aber nicht so genau, wo der beste Ort für seine Idee ist. In der Stadtverwaltung gibt es ja wichtige Sozialdaten. Sie werden schon für die Sozialplanung genutzt. Dazu gehören Informationen über Haushalte, Alter, Einkommen, Bildung und das Wohnen in den Stadtteilen. Diese Daten sind personenbezogen und sensibel. Ingo kann sie aber anfragen und anonymisiert weiterverwenden, sodass keine einzelnen Personen identifiziert werden können. Auf dieser Basis lassen sich zum Beispiel Standortanalysen durchführen, die Stadtteile mit hoher Konzentration seiner potenziellen Zielgruppe erkennen lassen. So kann Ingo eine fundierte Entscheidung treffen und sein Unternehmen dort ansiedeln, wo die Chancen auf Erfolg am größten sind.
Wenn wir die neuen Möglichkeiten konsequent nutzen, profitieren alle: Unternehmen durch bessere Innovationschancen, die Verwaltung durch gesteigerte Datenkompetenz sowie Bürgerinnen und Bürger durch verbesserte Angebote und mehr Nachvollziehbarkeit.
Vielen Dank.