Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, das für die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung von zentraler Bedeutung sein wird: das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen. Denn eines ist klar: Der Fachkräftemangel ist längst im Versorgungsalltag angekommen. Ob in der Klinik, in der Apotheke, in der Zahnarztpraxis oder im Kreißsaal: Überall fehlen qualifizierte Fachkräfte. Aber gleichzeitig steigt der Bedarf durch den demografischen Wandel kontinuierlich weiter.
Wer Versorgung will, muss deshalb an mehreren Stellen gleichzeitig ansetzen: Wir müssen die Ausbildung im Inland stärken, wir müssen vorhandene Fachkräfte besser halten, und wir müssen qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland ermöglichen, schneller und transparenter in unserem System anzukommen. Und genau hier setzen wir mit diesem Gesetzentwurf an.
Uns war es wichtig, zwei Ziele zusammenzubringen, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen: Qualität sichern und gleichzeitig vorhandene Ressourcen heben. Denn zur Wahrheit gehört: Beschleunigung darf niemals bedeuten, dass wir fachliche Anforderungen absenken. Die Gleichwertigkeit der Qualifikation bleibt Voraussetzung für die Anerkennung. Der Patientenschutz steht für uns an erster Stelle. Maßnahmen zur Vereinfachung betreffen die Verfahren und nicht die Standards der Ausbildung oder der Berufsausübung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu mehr Pragmatismus und mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Der häufigere direkte Einstieg in die Kenntnisprüfung entlastet jetzt Antragsteller ebenso wie die zuständigen Behörden. Aufwendige Dokumentationen können reduziert werden, ohne dass wir auf die fundierte fachliche Überprüfung verzichten. Damit schaffen wir eine bessere Balance zwischen notwendiger Sorgfalt und notwendiger Geschwindigkeit.
Denn wir müssen uns hier ehrlich machen: In vielen Einrichtungen fehlt heute Personal, und wir wissen, dass es morgen genauso aussieht. Jeder Monat, den wir Fachkräfte aufgrund bürokratischer Hürden nicht arbeiten lassen, verschärft die Situation für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort in den Einrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen.
Dieses Gesetz wird dabei helfen, unnötige Verzögerungen abzubauen. Gleichzeitig schaffen wir damit mehr Rechtssicherheit. Es wird einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Ländern geben. Der sorgt dafür, dass Verfahren transparenter und effizienter gestaltet werden können. Und auch digitale Übermittlungswege werden jetzt stärker berücksichtigt.
Wir dürfen aber diese Debatte nicht nur national führen; denn sie hat eine klare europäische Dimension.
Mit diesem Gesetz setzen wir europäische Vorgaben zur Anerkennung von Berufsqualifikationen um, insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeit eines partiellen Berufszugangs. Diese Umsetzung ist nicht zuletzt Folge eines Vertragsverletzungsverfahrens und entsprechender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Das zeigt: Der europäische Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen ist Realität. Fachkräfte entscheiden sich heute bewusst für Länder, in denen Verfahren transparent, schnell und verlässlich sind. Wenn Deutschland im Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen will, müssen wir genau diese Voraussetzungen schaffen.
Und ebenso klar ist: Europäische Mobilität darf nicht zu einem Wettbewerb um den niedrigsten Standard führen. Wir stehen für eine hochwertige Versorgung, wir stehen für eine klare Qualitätsanforderung, und wir stehen für Verantwortung gegenüber den Patienten.