Danke. – Sicherheitsbeauftragte übernehmen eine wichtige Funktion. Sie unterstützen den Arbeitgeber oder den Unternehmer als Ansprechpartner im Betrieb und sehen oft sehr früh, wo es hakt, bevor etwas passiert. Gleichzeitig hören wir aus den Unternehmen immer wieder den Ruf nach weniger Bürokratie, nach Entlastung, auch bei den Sicherheitsbeauftragten.
Wir als SPD haben uns der Verantwortung gestellt mit Blick auf den Erhalt vieler Arbeitsplätze. Und ich sage klar: Wir haben die Schwellenwerte für die Bestellung neu geregelt, aber wir sind mit Bedacht vorgegangen. Wir erhöhen den Schwellenwert. In Betrieben mit 20 bis 50 Beschäftigten wird ein Sicherheitsbeauftragter immer bestellt, wenn eine besondere Gefährdung am Arbeitsplatz vorliegt. In Unternehmen mit 50 bis 250 Beschäftigten wird auf jeden Fall immer ein Sicherheitsbeauftragter bestellt, und dort, wo besondere Gefährdungen vorliegen, gehen wir sehr zielgerichtet vor. Die Unfallversicherungsträger haben zudem die Möglichkeit, immer dann Anweisungen zu fassen, wenn die besondere Gefahrensituation vor Ort das erfordert.
Kolleginnen und Kollegen, ich sage klar: Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. Wir unterstützen die Wirtschaft. Aber wir vernachlässigen nicht den Arbeitsschutz. Die flächendeckende Präsenz von Sicherheitsbeauftragten bleibt gewahrt.
Ich danke Jan Dieren und Lars Ehm für die tolle Zusammenarbeit bei diesem Gesetzentwurf und bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.