Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Spannende an dieser Debatte ist: Weder die abstrusen Träume der AfD noch die populistische Angstmacherei von links werden sich bei diesem Förderprogramm bewahrheiten. Es ist schon mal wichtig, das an den Anfang zu stellen. Denn die Ministerin regelt das Förderprogramm „Demokratie leben!“ neu, und zwar in der Mitte dieser Gesellschaft, auf dem Boden unseres Grundgesetzes.
Schwierig finde ich es, wenn man in der Debatte Meinungsäußerung und Förderung in den gleichen Topf schmeißt.
Denn seine Meinung äußern, kann jeder, wie er mag. Ob er zu dieser Meinung einen Anspruch auf staatliche Gelder hat, wie Sie es in den Raum stellen, das ist eine ganz andere Sache.
Zeitlich befristete – das ist einfache deutsche Sprache – Förderprogramme, sogenannte Projektförderungen, sie können auslaufen. Gute Systeme halten am Bewährten fest und stellen das Nichtbewährte ein. Das ist eigentlich die Definition des Konservativen.
Förderrichtlinien können sich verändern; das war auch jedem klar. Es ist vorhersehbar, es ist transparent, und es ist fair. Im Übrigen hat das Bundesministerium ausdrücklich schon mit Monaten Vorlauf darauf hingewiesen.
Das muss ich schon sagen, Frau Khan: Wir regieren da ein bisschen sensibler als die Grünen, die über Nacht E-Auto-Förderungen kappen. Wir kündigen das mit Monaten Vorlauf an, sodass sich jeder darauf einstellen kann.
Und wenn Frau Eißing heute ernsthaft behauptet, dass Antisemitismusförderung, die niemand – niemand! – jemals infrage gestellt hat, gekappt wird, dann ist es in Anbetracht Ihrer Parteifreunde in Niedersachsen heuchlerisch und auch ein bisschen schändlich.
Die Bundesministerin hat Ankündigungen gemacht, die in diesem Land eigentlich doch jeder unterschreiben muss.
Erstens. Wer zahlt, schafft an. Damit ist klar: Der Bund will wissen: Wer kriegt am Ende das Geld, wer ist Letztempfänger? Dass dies bisher nicht der Fall war, ist schon ein bisschen bedenklich und war bisher auch nur unter Missachtung einschlägiger Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung möglich.
Der Staat muss beim Verteilen seiner Unterstützung doch nicht auf beiden Augen blind sein.
Zweitens. Kein Geld für Verfassungsfeinde. Wir geben kein Geld für Institutionen, über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes vorliegen. Denn wenn dieser Staat tolerant zu Intoleranten ist, dann kann der Tag kommen, an dem die Intoleranten die Macht übernehmen und die Toleranten nichts mehr zu sagen haben. Kurz: Dieser Staat hilft. Er lässt sich aber nicht an der Nase herumführen.