Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Um im AGB-Bereich zu bleiben: Wir haben ja vereinbart, dass wir uns diesbezüglich nicht nur insbesondere den Verbraucherschutz anschauen, sondern auch den Bereich, wo Unternehmen miteinander agieren, tätig werden wollen. Denn Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen sind nicht vollumfänglich durch den Gesetzgeber und durch die Gerichte zu überprüfen. Planen Sie, dies, also den Bereich von Unternehmen zu Unternehmen, in eine AGB-Reform einzubeziehen?