Herr Abgeordneter, noch einmal zur Klarstellung: Ich habe mich nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren geäußert und werde dies auch künftig nicht tun. Als ehemalige Richterin und Staatsanwältin habe ich sehr viel Respekt vor den Gerichten. Wenn Sie meine Äußerungen in der Vergangenheit verfolgt haben, dann sehen Sie – das haben Sie auch nicht behauptet, um das klarzustellen –, dass ich mich in keiner Form dazu geäußert habe. Dies werde ich auch weiterhin nicht tun.
Digitale Gewalt kann so brutal sein wie physische Gewalt, wie physische sexuelle Gewalt.
Wir haben unterschiedliche Strafrahmen vorgesehen. Bei der digitalen Gewalt, zum Beispiel bei pornografischen Deepfakes, bei denen es wirklich darum geht, Menschen herabzuwürdigen,
Menschen in der Öffentlichkeit, in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis bloßzustellen, haben wir einen Strafrahmen vorgesehen, der keine Mindeststrafe hat wie bei Vergewaltigung. Da werden Sie sehen, dass der Strafrahmen ein anderer ist.
Allein das zeigt schon, dass es unterschiedliche Gewichtungen gibt, auch wenn die Folgen bei den Betroffenen gleich schwer sein können.