Es ist zunächst mal wichtig – danke, dass Sie das Thema ansprechen –, dass wir gemeinsam – ich hatte es in meinem Eingangsstatement schon gesagt – gegen digitale Gewalt, aber auch gegen analoge Gewalt, dass wir gegen echte Gewalt kämpfen.
Für mich persönlich sind die beiden großen Säulen, die wir in dem Gesetzentwurf regeln, wichtig. Die eine ist, Strafbarkeitslücken zu schließen. Das bezieht sich insbesondere auf pornografische Deepfakes, auf das Herstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes, von Deepfakes insgesamt. Es ist, glaube ich, ganz wichtig, dass wir da jetzt Rechtssicherheit haben. Dazu gehören auch die Verbreitung und das Herstellen von Vergewaltigungsvideos. Abscheuliche Taten sind es, und ich finde es wichtig, dass wir auch da zu einem klaren strafrechtlichen Schutz kommen.
Und auf der anderen Seite ist es die Säule der Durchsetzbarkeit. Und da geht es mir darum, dass die Menschen die Möglichkeit haben, die Täter zu finden, die sich anonym im Netz bewegen, über eine IP-Adresse aber identifizierbar sind. Das soll künftig möglich sein, genauso wie dann auch zeitweilige Account-Sperren, die ein Gericht anordnet.