Es ist schwierig, diese Frage zu beantworten, weil es immer darum geht, dass gegen den Willen, ohne die Einwilligung einer Person ein Bild verwendet wird. Diese Person muss natürlich noch leben, um ihre Einwilligung zu erteilen oder in dem Schutzbereich sein.
Uns geht es darum, dass bei Bildern von natürlichen Personen, die ohne deren Einwilligung erstellt werden, die Strafbarkeit greift, wenn es pornografische Deepfakes sind. Und es geht uns darum, dass Vergewaltigungsvideos künftig nicht mehr geteilt werden können.
PVizepräsidentin Josephine Ortleb: Der Abgeordnete Tobias Peterka von der AfD-Fraktion hat noch eine Nachfrage.