Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Kulturgüter – wir kommen in der Tonalität zu einem ganz anderen Thema – Kulturgüter sind Schätze unserer Identität. Sie sind das Gedächtnis von Nationen und Kulturräumen, und zuweilen sind sie sogar ideelles und manifestes Erbe der Menschheit. Kulturgüter sind aber auch Spiegel unserer selbst und machen fassbar, woher wir kommen, was uns ausmacht und manchmal auch, wo wir hinsollten, also Verbindungsglieder von Herkunft und Zukunft. Darum gilt: Wer Kulturgüter schätzt, der schützt sie eben auch.
Das Kulturgutschutzgesetz hat in diesem Sinne viel erreicht. Das Prädikat „national wertvoll“ gilt nun wieder etwas. Für uns besonders wichtige Kulturgüter sind dadurch in Deutschland verblieben. So ging es im vergangenen Jahr um das berühmte Skizzenbuch von Caspar David Friedrich. Aber es wurde zum Beispiel auch die Abwanderung der Briefe Clara Schumanns verhindert oder der Nachlass von Rainer Maria Rilke gesichert.
Gleichzeitig haben wir auf Grundlage des Gesetzes nationales Kulturgut aus dem Ausland wieder zurückholen können, zum Beispiel Schriftstücke des Gräflich Neipperg’schen Archivs, die gestohlen wurden und in Österreich wieder aufgetaucht waren. Und weil das ebenfalls unsere Verantwortung ist, gab es auch viele Rückgaben aus Deutschland an Herkunftsstaaten weltweit: von Ägypten über Italien bis Mexiko und Guatemala. Das war in dem Jahrzehnt zuvor, als das Gesetz noch nicht in Kraft war, kein einziges Mal der Fall. Das Kulturgutschutzgesetz hat sich also bewährt.
Gleichwohl sind manche Fragen der Rechtspraxis ungeklärt geblieben, und das wollen wir nun ändern. Die internationale Zusammenarbeit zwischen den Museen, vor allem Archiven und Bibliotheken, insbesondere beim Leihverkehr, wird erleichtert. Der Handel wird entlastet, und die Verfahrensregelungen für die Länder werden deutlich präzisiert. Die Änderungen bringen damit ein Mehr an Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit. Kurz: Das Gesetz kommt damit auch ein Stück weit als Entbürokratisierungspaket daher, das Kulturgutschutz für alle Beteiligten einfacher macht.
Wir nehmen damit unsere Verantwortung ernst, das kulturelle Erbe, und zwar eigenes und fremdes, zu schützen. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass auch kommende Generationen den Reichtum und die Vielfalt von Kultur erleben und verstehen können. Und wir sorgen dafür, dass wichtige Kulturgüter nicht in falsche oder gar kriminelle Hände kommen, sondern als das anerkannt bleiben, was sie sind: Spiegel unserer Geschichte, Träger unserer Identität und Brücken in eine gemeinsame Zukunft.
Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Staatsminister. – Als Nächstem erteile ich das Wort Dr. Götz Frömming von der AfD.