Danke schön, Herr Präsident, für die nette Einführung. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die Vorarbeiten der letzten Bundesregierung zum Kulturgutschutzgesetz in der neuen Legislaturperiode hier schon jetzt vorgestellt werden. Lassen Sie mich noch einmal der Staatsministerin Claudia Roth für die Vorarbeiten danken.
Denn eins ist klar, meine Damen und Herren: Die Länder, die Museen und auch der Kunsthandel brauchen endlich Klarheit darüber, was künftig gilt. Deswegen bin ich dem neuen Staatsminister, Herrn Dr. Weimer, sehr dankbar, dass er diesen Gesetzentwurf so zügig hier vorlegt. Vielen Dank und auf gute Zusammenarbeit!
Es ist gut, dass wir heute keine komplette Neuausrichtung diskutieren – das haben meine Vorredner und vor allen Dingen Vorrednerinnen schon gesagt –, sondern das Gesetz, das sich insgesamt bewährt hat, gezielt dort nachschärfen, wo sich in der Praxis die Notwendigkeit dafür gezeigt hat.
Das Kulturgutschutzgesetz wurde 2016 eingeführt. Es legt verbindliche Regelungen fest, etwa zum Schutz vor dem Abwandern von Kulturgütern, zur Rückgabe illegal verbrachten Guts und zur Bekämpfung des Schwarzmarkts. Geschützt wird sowohl Kulturgut von nationaler Bedeutung für Deutschland als auch solches, das von anderen Staaten als schützenswert eingestuft wird. Das Gesetz wurde evaluiert – das wurde ebenfalls schon gesagt –, und auch die aufgrund der EU-Verordnung notwendig gewordenen Änderungen sind eingearbeitet worden.
Das Gesetz bringt sehr wichtige Verbesserungen für die Praxis. Ziel ist es, die internationale Zusammenarbeit zwischen Museen einfacher zu machen, zum Beispiel bei Leihgaben oder gemeinsamen Forschungs- und Restaurierungsprojekten. Dafür wird die Genehmigung zur vorübergehenden Ausfuhr von Kulturgütern in besonderen Fällen künftig nicht nur für fünf, sondern für bis zu zehn Jahre möglich sein. Das schafft für alle Planungssicherheit.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Gesetzentwurf ist die Regelung zur Sicherstellung von Kulturgütern. Zum Beispiel werden die Regelungen zur unrechtmäßigen Einfuhr klarer gefasst. Das hilft nicht nur den Landeskulturbehörden, sondern bringt mehr Rechtsklarheit für alle, die mit diesem Gesetz arbeiten.
Gerade in Zeiten globaler Krisen durch Kriege, durch Naturkatastrophen oder durch unzureichende Infrastruktur wird deutlich, wie verletzlich unser kulturelles Erbe ist. Deshalb will ich hier noch mal hervorheben: Kulturgüter sind ein wichtiger Bestandteil unserer Geschichte und unserer Identität.
Ich glaube, insbesondere der rechte Teil dieses Plenums sollte berücksichtigen,
dass Kulturgüter Ausdruck unserer Geschichte sind und diejenigen, die verletzt wurden, dementsprechend Schutz genießen. Ich bitte doch sehr, dass Sie diese Geschichte berücksichtigen
und sie nicht ins Gegenteil verkehren, meine Damen und Herren.
Denn – das will ich zum Schluss sagen – der Schutz des Kulturgutes gehört zu den Kernaufgaben eines verantwortungsbewussten Rechtsstaates. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Vielen Dank und Gratulation zu Ihrer ersten Rede als Bundestagsabgeordnete.
Das Wort erteile ich für die Unionsfraktion der Kollegin Dr. Ottilie Klein für den letzten Redebeitrag in dieser Debatte.