Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer im vergangenen Jahr seinen Blick durch die Jubiläumsausstellung zu Caspar David Friedrich in der Alten Nationalgalerie in Berlin wandern ließ, der begriff schnell: Bei den Werken dieses Künstlers geht es um mehr als um Naturlandschaften. Es geht um Stimmungen und Eindrücke, um eine Gefühlslage, um Identität. Nicht umsonst gelten die Werke Friedrichs als Inbegriff der deutschen Romantik, jener Epoche, die zweifellos einen wichtigen Bestandteil der kulturellen Identität unseres Landes darstellt.
So war es nicht weniger als eine Sensation, als eines der wenigen erhaltenen Skizzenbücher Friedrichs nach 200 Jahren auf einer Auktion auftauchte. Es ist dem von der unionsgeführten Bundesregierung eingeführten Kulturgutschutzgesetz zu verdanken, dass die Berliner Kulturverwaltung die Ausfuhr des sogenannten Karlsruher Skizzenbuches ins Ausland verhindern konnte.
An diesem Beispiel wird die Bedeutung des Gesetzes deutlich; denn das Skizzenbuch ist mehr als ein Kunstobjekt. Es steht hier symbolisch für alle Kunstwerke nationaler Bedeutung und auch für ein Stück Identität unseres Landes, das es in Deutschland zu bewahren gilt.
Das Gesetz stellt aber genauso sicher, dass geraubte Kunstschätze nicht in Deutschland verbleiben bzw. gar nicht erst eingeführt werden. Kaum bekannt ist – das muss man an dieser Stelle auch sagen –, dass neben illegalen Drogen und Waffen Kunstgegenstände mittlerweile die wichtigste Ware im Bereich der globalen grenzüberschreitenden Kriminalität sind. Mit dem Kulturgutschutzgesetz hat sich die damalige unionsgeführte Bundesregierung dem klar entgegengestellt. 2016 wurde dafür gesorgt, dass Deutschland kein Umschlagplatz für geraubte Kulturgüter wird. Dafür stehen wir als CDU/CSU auch weiterhin uneingeschränkt.
Inzwischen wird das Gesetz von allen Seiten befürwortet, gerade auch von Museen und vom Kunsthandel. Die Praxis hat aber auch gezeigt, dass es an der einen oder anderen Stelle durchaus noch Verbesserungsbedarf gibt. Deshalb wollen wir mit der vorliegenden Novelle die rechtssichere Ausleihe von Kunstobjekten ins Ausland erleichtern und damit gleichzeitig den Bürokratieaufwand verringern, und – auch das wurde bereits gesagt – mit dieser Novelle setzen wir auch eine EU-Verordnung in nationales Recht um.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die heutige Debatte hat gezeigt: Über das Ziel dieses Gesetzes sind wir uns weitgehend einig. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank.