Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Minister Frei, die Hauptquellen zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs in Europa sind freiwillige Meldungen von Missbrauchsdarstellungen durch die Internetanbieter, häufig aus den USA. Die bisherige rechtliche Grundlage dafür auf EU-Ebene, die sogenannte Übergangsverordnung, ist am 3. April 2026 ausgelaufen. Eine Einigung über die geplante dauerhafte Regelung konnte bislang nicht erzielt werden. Das Bundeskriminalamt warnt nun davor, dass die Zahl entsprechender Hinweise auf sexuellen Missbrauch deutlich zurückgehen könnte, nämlich um 80 Prozent. Wie bewerten Sie diese Situation und das Verhalten der Akteure auf EU-Ebene?