Sehr geehrte Frau Kollegin Strauss-Köster, mir steht es nicht zu, Bewertungen über andere Parlamente und über Entscheidungen, die dort getroffen worden sind, abzugeben. Fakt ist, dass mit dieser Entscheidung dem Schutz von Kindern vor Missbrauch wirklich ein Bärendienst erwiesen worden ist; denn diese Interimsverordnung hatte eine Ausnahme von der E-Privacy-Richtlinie ermöglicht und damit den Ansatz dafür geschaffen, dass diejenigen, die Kinder missbrauchen, dafür zur Rechenschaft gezogen werden können.
Wir hoffen jetzt, dass dieses Verfahren bis Juni dieses Jahres auf europäischer Ebene abgeschlossen werden kann. Das ist nicht nur bedauerlich, man findet auch kaum Worte dafür, dass wir eigentlich verhindern könnten, dass Kinder missbraucht werden, es aber nicht tun.