Vielen Dank, Herr Kollege Meiser, für diese Frage. – Zunächst einmal: Es ist ein ganzes Maßnahmenbündel, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Dazu gehören kartellrechtliche Maßnahmen, dazu gehören organisatorische Maßnahmen sowie steuerliche Maßnahmen im Bereich der Mineralölsteuer und der Energiesteuer, die Sie angesprochen haben. Darüber hinaus gibt es eine 1 000-Euro-Entlastungsprämie, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuer- und abgabenfrei zukommen lassen können – ganz, teilweise oder überhaupt nicht, so wie es die betriebliche Situation ermöglicht. Dieser Aufwand kann dann steuerlich geltend gemacht werden; insofern gibt es daran einen ganz erheblichen öffentlichen Anteil.
Ich kann es Ihnen nicht exakt sagen; aber tatsächlich ist es so: Dadurch, dass wir die Maßnahme bis zum 30.06. des Folgejahres ausgeweitet haben, bekommen mehr Unternehmen die Chance, sie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch nutzen zu können.