Herzlichen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein sehr sperriges Gesetz, über das wir gerade reden wollen. Es ist die erste Lesung. Der Entwurf wird dann an den Wirtschaftsausschuss überwiesen und ist doch sehr technisch. In Wahrheit geht aber eine zentrale Frage mit diesem Gesetz einher: Sind wir im Krisenfall handlungsfähig oder nicht? Denn Krisen sind keine Annahme mehr. Wir haben sie erlebt: Lieferkettenprobleme, Energieengpässe, die aktuelle Situation mit dem Iran. Dieses Gesetz umfasst nur bestimmte Kategorien und Produktgruppen elektronischer Geräte oder Funkanlagen. Ich gehe davon aus, dass nicht jeder die Richtlinien, die hier alle verarbeitet sind, gelesen hat – außer natürlich die Redner. Deswegen ist es vielleicht wichtig, noch mal deutlich zu machen, worum es hier geht.
Dieses Gesetz bekommt einen neuen Abschnitt, und zwar zu Notfallverfahren mit prozeduraler und materiell-rechtlicher Regelung. Dieses Gesetz setzt genau an diesem Punkt an. Das Notfallverfahren für den Binnenmarkt der EU ist aber nur befristet und gilt nur im Einzelfall. Es wird in dem Moment in Kraft gesetzt, in dem die EU eine Durchführungsverordnung dazu erlässt. Es greift also nicht automatisch.
Ein Gesetz allein schafft nicht Resilienz. Resilienz entsteht nicht auf dem Papier, sondern durch proaktives Handeln. Ein Staat, der erst in der Krise reagiert, reagiert deutlich zu spät. Deswegen müssen wir weiterdenken, auch jenseits dieses Gesetzes. Resilienz bedeutet heute auch strategische Unabhängigkeit. Wenn wir uns die Zeit vor 20, 25 Jahren angucken, als wir den Hype der Globalisierung hatten, erkennen wir, dass es damals auch schon Kritiker gab, die zu genau diesem Thema referiert hatten: Was passiert mit Lieferketten? Was passiert mit Abhängigkeit, mit Sicherheit und mit Souveränität? Jetzt sehen wir einen Rollback dieser Globalisierung. Ich denke, dass wir auch genau deshalb diese EU-Vorlagen bekommen haben.
Das Gesetz selber setzt hier wichtige Impulse. Es beschleunigt Verfahren im Notfall, etwa bei der Konformitätsbewertung oder Marktüberwachung; aber es gibt keinen Automatismus dabei. Wenn der Notfall vorbei ist, dann gilt diese Konformitätsbewertung nicht mehr automatisch. Aber – und das ist entscheidend – Beschleunigung darf niemals – niemals! – Sicherheit ersetzen. Wir haben in der jüngsten Vergangenheit tatsächlich auch Beispiele dafür, dass es verheerend sein kann, die Sicherheit außer Acht zu lassen, wenn man Notfallzulassungen nutzt. Die Anforderungen bleiben bestehen, die Verantwortung bleibt bestehen, und auch die Kontrolle bleibt bestehen.
Meine Damen und Herren, viel mehr gibt es in der ersten Lesung dazu erst mal nicht zu sagen. Ich denke aber, dass es absolut notwendig ist, sich wirklich intensiv Gedanken über Resilienz zu machen und darüber, wie wichtig sie für unser Land ist. Wir schaffen auch Resilienz, indem wir über eigene Rohstoffe, über die Hebung von eigenen Potenzialen diskutieren und darüber, was in unserem Land möglich ist. Das ist im Prinzip die beste Lösung und die beste Möglichkeit, Sicherheit und Resilienz herzustellen.
– Danke schön. – Dieses Gesetz wird uns ein Stück weit in diese Richtung bringen.
Herzlichen Dank. Ich freue mich auf die Diskussionen im Wirtschaftsausschuss.