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74. Sitzung
Donnerstag, 23. April 202621. Wahlperiode, 74. SitzungErste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lena Gumnior, Ulle Schauws, Helge Limburg, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines … Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Konsensbasiertes Sexualstrafrecht – Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
14 VermerkeReaktionswert: sehr hoch480 Wörter Im Protokoll lesen

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng verfolgt und geahndet werden. Zumindest dieser Minimalkonsens sollte uns alle einen.

Wir bewegen uns hier in einer Materie, welche die Intimsphäre und damit den innersten Bereich privater Lebensgestaltung betrifft. Schon allein deswegen handelt es sich um ein hochsensibles Thema, welches sich nicht für Schnellschüsse oder ideologische Phrasen eignet. Doch genau das liegt hier vor.

Fangen wir an: Sie behaupten, das geltende Sexualstrafrecht enthalte „eklatante Strafbarkeitslücken“. Stattdessen fordern Sie die aktive, konsensbasierte Zustimmung zu sexuellen Handlungen.

Sehr genau! Das würde auch für Sie gelten!

Klingt modern, klingt nach Zeitgeist, ist aber bei Licht betrachtet eine juristische Geisterfahrt.

Beifallbei der AfD

Allein schon, dass Sie zur Begründung quantitative Elemente heranziehen und auf Schweden verweisen: Dort sei die Verurteilungsrate nach Einführung Ihres Wunschmodells um 75 Prozent gestiegen. – Mal ganz abgesehen davon, dass dies auch andere Ursachen haben kann – soweit ich weiß, gab es auch nach Schweden eine Massenzuwanderung –: Allein die Steigerung der Verurteilungsrate ist doch kein Qualitätsmerkmal für ein Gesetz. Ein wirklich durchgreifendes Argument wäre, wenn die Zahl der Vergewaltigungen in Schweden um 75 Prozent gesunken wäre. Dann hätte die Gesetzgebung etwas bewirkt.

Beifallbei der AfD

Wie krude ist das denn? Wenn Sie mehr Handlungen unter Strafe stellen, soll die Anzahl sinken?

Strafrecht soll schützen und abschrecken, nicht lediglich die Statistik der Justiz füllen. Wenn hier eine höhere Verurteilungsquote mit einem Sicherheitsgewinn verwechselt wird, zeugt dies von einem – gelinde gesagt – sehr exzentrischen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.

Ja, Sie haben recht! Lassen wir das!

Kommen wir aber zum Kern Ihres Gesetzentwurfs, der geforderten Zustimmung für alle zwischenmenschlichen Interaktionen. Diese kann – nach Ihren Vorstellungen – nicht nur durch Schrift und Wort, sondern auch durch Mimik und Gestik erteilt werden.

Zurufder Abg. Kathrin Gebel [Die Linke]

Was für ein Irrweg ob der Nachweisbarkeit! Stellen wir uns das einmal ganz praktisch vor:

Nee, wir stellen uns das mit Ihnen besser nicht vor!

Ein Beschuldigter steht vor Gericht. Ihm drohen Jahre hinter Gittern, seine Existenz steht auf dem Spiel. Und die zentrale Frage der Beweisaufnahme lautet: Hat die Zeugin in der fraglichen Nacht bei schlechtem Licht eher zustimmend gelächelt, oder war das schon ein skeptisches Stirnrunzeln? – Wollen wir unsere Richter ernsthaft dazu verpflichten, im Nachhinein die Deutungshoheit über Augenaufschläge zu übernehmen?

Geht es Ihnen um die Täter oder um die Opfer?

Meine Damen und Herren, das hat mit Strafrecht nichts zu tun, das ist staatlich verordnetes Kaffeesatzlesen im Schlafzimmer.

Beifallbei der AfD

Eine Unverschämtheit!

Wie gesagt: Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng, aber auch und vor allem rechtsstaatlich verfolgt und geahndet werden. Angenommen, das hier würde umgesetzt werden: Wie soll ein zu Unrecht Beschuldigter seine Unschuld beweisen,

Warum sollte sich jemand zu Unrecht beschuldigen lassen? Was ist das für eine Annahme?

wenn Ihr Entwurf de facto auf eine im Strafrecht unzulässige Beweislastumkehr hinausläuft? Oder: Wie soll ein wie auch immer gearteter konkludenter Konsens nachgewiesen werden? Dazu fällt Ihnen gar nichts ein.

Meine Damen und Herren, dieser Entwurf schließt keine Strafbarkeitslücke; er normiert Vorurteile und generiert einen Generalverdacht;

er führt zu einem Credo, wonach alles strafbar sein soll, wo keine Erlaubnis für zwischenmenschliche Interaktionen nachgewiesen wird.

Zurufeder Abg. Jeanne Dillschneider [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Es bedarf keiner Hellseherei, um vorherzusagen, dass der Entwurf in der Anhörung zerrissen werden wird. Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng verfolgt und geahndet werden,

Zurufvon der Linken: Oh!

aber nicht auf der Grundlage dieses völlig vermurksten Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.

Beifallbei der AfD

Wo ist eigentlich Ihr Vorschlag zu dem Thema?

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

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