Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng verfolgt und geahndet werden. Zumindest dieser Minimalkonsens sollte uns alle einen.
Wir bewegen uns hier in einer Materie, welche die Intimsphäre und damit den innersten Bereich privater Lebensgestaltung betrifft. Schon allein deswegen handelt es sich um ein hochsensibles Thema, welches sich nicht für Schnellschüsse oder ideologische Phrasen eignet. Doch genau das liegt hier vor.
Fangen wir an: Sie behaupten, das geltende Sexualstrafrecht enthalte „eklatante Strafbarkeitslücken“. Stattdessen fordern Sie die aktive, konsensbasierte Zustimmung zu sexuellen Handlungen.
Klingt modern, klingt nach Zeitgeist, ist aber bei Licht betrachtet eine juristische Geisterfahrt.
Allein schon, dass Sie zur Begründung quantitative Elemente heranziehen und auf Schweden verweisen: Dort sei die Verurteilungsrate nach Einführung Ihres Wunschmodells um 75 Prozent gestiegen. – Mal ganz abgesehen davon, dass dies auch andere Ursachen haben kann – soweit ich weiß, gab es auch nach Schweden eine Massenzuwanderung –: Allein die Steigerung der Verurteilungsrate ist doch kein Qualitätsmerkmal für ein Gesetz. Ein wirklich durchgreifendes Argument wäre, wenn die Zahl der Vergewaltigungen in Schweden um 75 Prozent gesunken wäre. Dann hätte die Gesetzgebung etwas bewirkt.
Strafrecht soll schützen und abschrecken, nicht lediglich die Statistik der Justiz füllen. Wenn hier eine höhere Verurteilungsquote mit einem Sicherheitsgewinn verwechselt wird, zeugt dies von einem – gelinde gesagt – sehr exzentrischen Verständnis von Rechtsstaatlichkeit.
Kommen wir aber zum Kern Ihres Gesetzentwurfs, der geforderten Zustimmung für alle zwischenmenschlichen Interaktionen. Diese kann – nach Ihren Vorstellungen – nicht nur durch Schrift und Wort, sondern auch durch Mimik und Gestik erteilt werden.
Was für ein Irrweg ob der Nachweisbarkeit! Stellen wir uns das einmal ganz praktisch vor:
Ein Beschuldigter steht vor Gericht. Ihm drohen Jahre hinter Gittern, seine Existenz steht auf dem Spiel. Und die zentrale Frage der Beweisaufnahme lautet: Hat die Zeugin in der fraglichen Nacht bei schlechtem Licht eher zustimmend gelächelt, oder war das schon ein skeptisches Stirnrunzeln? – Wollen wir unsere Richter ernsthaft dazu verpflichten, im Nachhinein die Deutungshoheit über Augenaufschläge zu übernehmen?
Meine Damen und Herren, das hat mit Strafrecht nichts zu tun, das ist staatlich verordnetes Kaffeesatzlesen im Schlafzimmer.
Wie gesagt: Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng, aber auch und vor allem rechtsstaatlich verfolgt und geahndet werden. Angenommen, das hier würde umgesetzt werden: Wie soll ein zu Unrecht Beschuldigter seine Unschuld beweisen,
wenn Ihr Entwurf de facto auf eine im Strafrecht unzulässige Beweislastumkehr hinausläuft? Oder: Wie soll ein wie auch immer gearteter konkludenter Konsens nachgewiesen werden? Dazu fällt Ihnen gar nichts ein.
Meine Damen und Herren, dieser Entwurf schließt keine Strafbarkeitslücke; er normiert Vorurteile und generiert einen Generalverdacht;
er führt zu einem Credo, wonach alles strafbar sein soll, wo keine Erlaubnis für zwischenmenschliche Interaktionen nachgewiesen wird.
Es bedarf keiner Hellseherei, um vorherzusagen, dass der Entwurf in der Anhörung zerrissen werden wird. Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung müssen streng verfolgt und geahndet werden,
aber nicht auf der Grundlage dieses völlig vermurksten Gesetzentwurfs.
Vielen Dank.