Hohes Präsidium! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf, der mit großem moralischen Glanz präsentiert wird,
Überhaupt nicht! Ganz nüchtern!
– Das ist doch eine ernste Sache, oder? Hören Sie doch einfach mal zu! Es ist doch wirklich eine ernste Sache.
Ist eine ernste Sache! Das müssen Sie mir nicht erklären!
– Dann hören Sie doch mal zu!
Es ist ein Entwurf, der wird mit großem moralischen Glanz präsentiert wird, der aber in Wahrheit einen Frontalangriff auf die Grundprinzipien unseres Strafrechts darstellt.
Überhaupt nicht!
Ein Entwurf, der sich moralisch aufplustert, aber rechtsstaatlich zusammenbricht, sobald man ihn ein wenig schief anschaut.
Ein Entwurf, der zentrale Grundsätze des deutschen Strafrechts infrage stellt und dabei so tief in die Systematik eingreift, dass man sich ernsthaft fragen muss, ob seine Verfasser überhaupt die Architektur unseres Strafrechtssystems verstanden haben.
Da sind wir ganz sicher!
– Das glaube ich nicht. –
Gucken Sie sich mal an!
Und genau das macht ihn auch so gefährlich.
Der Entwurf behauptet, die Beweislast bliebe unverändert; doch faktisch führt er zu einer Beweislastumkehr durch die Hintertür.
Es gibt gar keine Beweislastumkehr!
Es gibt keine Beweislastumkehr, Schlauberger!
Das ist verfassungswidrig; denn dies widerspricht der Unschuldsvermutung und der freien Beweiswürdigung nach § 261 StPO.
Denn der Staat muss den Beschuldigten oder Angeklagten die Schuld nachweisen, nicht umgekehrt.
Der Entwurf verlangt, dass die Zustimmung positiv nachweisbar sein muss. Doch wie soll das funktionieren?
Was für ein Geschwurbel!
Wie soll ein Mensch beweisen, dass Ja gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war?
Indem er vorher nachfragt!
Haben Sie etwa Angst vor diesem Gesetzentwurf? Das lässt tief blicken!
Der Kern des Entwurfs ist mithin das sogenannte verpflichtende Zustimmungsmodell. Auf dem Papier klingt das elegant; in der Realität bedeutet das jedoch, dass intime Begegnungen plötzlich bürokratischen Vorgängen gleichgesetzt werden sollen.
Ganz sicher nicht!
O Gott! So ein peinliches Argument!
– Ist doch Ihr Entwurf.
Zwischenmenschliche Nähe ist aber kein Verwaltungsakt; sie ist spontan, emotional und vielschichtig.
O Gott! Ich gehe raus!
Und genau diese Realität wird hier ignoriert.
Schon heute sind Verfahren in diesem Bereich extrem komplex.
Welche Verfahren sind komplex?
Mit diesem Entwurf wird jede intime Begegnung potenziell zu einem strafrechtlichen Risiko.
Das ist keine Stärkung der Selbstbestimmung, sondern eine Überdehnung des Strafrechts.
Hinzu kommt die Kriminalisierung menschlicher Missverständnisse:
Ganz sicher nicht! Wir reden über Straftaten, nicht über Missverständnisse!
Der neue Straftatbestand des fahrlässigen sexuellen Übergriffs bedeutet, dass selbst Fehlinterpretationen strafrechtlich relevant werden können. Zwischenmenschliche Kommunikation ist aber nicht immer eindeutig.
Menschen senden Signale, die unterschiedlich verstanden werden können. Und Sie wollen diese Unsicherheiten mit dem Strafrecht lösen?
Und Sie offenbar Täter schützen!
Das Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates.
Es ist nicht dafür da, menschliche Fehlinterpretationen zu bestrafen.
Unfassbar!
Wer glaubt, man könne die Komplexität menschlicher Beziehungen mit Paragrafen ordnen, überschätzt die Möglichkeiten des Rechts und unterschätzt die Realität.
Das glaube ich Ihnen, dass Zwischenmenschlichkeit sehr komplex ist!
Ein Gesetz, das Menschen verunsichert,
Männer! Männer in der AfD!
das Vertrauen zerstört und das Nähe kriminalisiert, ist kein Fortschritt; es ist ein Rückschritt.
Vergewaltigung ist keine Nähe!
Der Vergleich mit § 242, der im Entwurf selbst bemüht wird, zeigt die Absurdität dieser Argumentation: Beim Diebstahl genügt der Bruch fremden Gewahrsams; aber das ist ein objektiver, äußerlich feststellbarer Vorgang. Sexuelle Interaktionen sind das Gegenteil:
Das ist auch objektiv feststellbar!
Kommunikativ, vielschichtig, emotional, nonverbal.
Auch nonverbale Kommunikation ist objektiv feststellbar!
Ein Strafrecht, das diese Komplexität ignoriert, ist kein modernes Strafrecht, sondern ein gefährlicher Systembruch.
Niemand bestreitet, dass wir Betroffene sexueller Gewalt besser schützen müssen. Dieser Gesetzentwurf strotzt aber von Symbolpolitik,
Nö! Das ist ganz handfest!
ohne die praktischen Auswirkungen zu bedenken. Er ist ein Entwurf, der mehr auf theoretischen Annahmen basiert als auf der Lebenswirklichkeit der Menschen.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Dies ist ein Gesetz, das Angst schafft statt Sicherheit.
Haben Sie Angst? Ich habe keine Angst!
Dieses Gesetz ist ein Einfallstor für Fehlurteile.
Wir brauchen jedoch ein Gesetz, das schützt, ohne die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates zu opfern,
ein Strafrecht, das Betroffene ernst nimmt und gleichzeitig Beschuldigte nicht unter einen Generalverdacht stellt, ein Strafrecht, das klare Grenzen zieht, nicht eines, das sie verwischt. Dieser Entwurf tut das Gegenteil: Er schafft Unsicherheit, wo Klarheit nötig wäre.
Das sagen Sie!
Er schafft Misstrauen, wo Vertrauen nötig wäre. Er schafft Angst, wo Gerechtigkeit nötig wäre. Dieser Gesetzentwurf ist kein Fortschritt. Er ist, wie gesagt, Symbolpolitik. Dieser Gesetzentwurf ist ein gefährlicher Irrweg.
Nö! Er nimmt die Opfer ernst!
Und um auch die CSU ein wenig zu erfreuen, ein abgewandeltes Zitat Ihres großen Ministerpräsidenten Strauß: Sie wissen ja, irren ist menschlich, aber immer irren ist grün.
Herzlichen Dank.
