Werte Frau Kollegin Dillschneider, ich habe ja gar nicht gesagt – insoweit greifen Sie meiner Rede ein Stück weit vor –, dass wir an dem bestehenden Strafrecht nichts ändern wollen und uns Reformen und Diskussionen in den Weg stellen. Aber Fakt ist, dass am Ende eine materielle strafrechtliche Logik gilt – vorgegeben von unserem Grundgesetz –, die wir nicht völkerrechtlich außer Kraft setzen können. Wenn Ihr Gesetzentwurf gegen das Bestimmtheitsgebot verstößt – Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz –, dann haben wir ein Problem.
Also, wir müssen schon sicherstellen, dass das, was wir in unsere Rechtsordnung gießen, auch mit unserer Verfassung im Einklang steht. Das ignoriert nicht die völkerrechtlichen Verpflichtungen, aber es muss am Ende verfassungsgemäß und rechtssicher sein, mit Blick auf unsere Justiz, aber auch mit Blick auf die Opfer.
Was wir daher brauchen, ist ein differenzierter Ansatz. Wir müssen die Praxis der Strafverfolgungsbehörden verbessern. Wir müssen Gerichte und Staatsanwaltschaften besser schulen für die besonderen Herausforderungen bei Sexualdelikten. Wir müssen Opfer besser unterstützen: durch psychologische Betreuung, durch Begleitung im Verfahren, durch Strukturen, die das erneute Trauma der Verhandlung mindern. Und ja, Frau Kollegin Dillschneider, wir müssen auch darüber sprechen, wie wir Schutzlücken schließen können. Doch dies muss auf eine Weise geschehen, die mit unserem Rechtsstaat vereinbar ist.
Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich daher abschließend sagen: Wer Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit gegeneinander ausspielt, verfolgt einen falschen Ansatz. Ein Gesetz, das zwar gut gemeint ist, aber in der Praxis zu Fehlurteilen führt, hilft den Opfern nicht. Es schadet dem Ansehen der Justiz. Es untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Die Union wird diesem Gesetzentwurf daher nicht zustimmen. Wir sind aber bereit, über Lösungen zu sprechen. Doch diese Lösungen müssen Opferschutz und Rechtsstaatlichkeit miteinander in Einklang bringen.