Auch beim Schutz Minderjähriger enthält der Entwurf deutliche Verbesserungen. Eigenständige Vorschriften stärken die Rechte der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, diese Koalition hat den Schutz von Gewaltopfern bereits spürbar gestärkt. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Wir müssen die vorgesehenen Strafrahmen aber noch mal prüfen. Wenn bei Gewalt oder Drohungen künftig niedrigere Mindeststrafen möglich wären als bislang, dann stellt sich die Frage, ob das tatsächlich das richtige Signal sendet. Auch die Verjährungsregelungen sollten wir uns vielleicht noch mal anschauen und diskutieren, ob der Entwurf hier weit genug geht. Denn viele Betroffene finden erst nach langer Zeit die Kraft, über das Erlebte zu sprechen.
Ein weiterer Punkt – der ist mir sehr wichtig – ist die sogenannte Loverboy-Methode. Wir sollten diese stärker in den Blick nehmen. Hierbei täuschen Täter meist junge Frauen, indem sie ihnen eine Liebesbeziehung vorspielen. Sie schaffen emotionale Abhängigkeit und zwingen diese Frauen dann anschließend in die Prostitution. Gerade diese perfide Form der Ausbeutung verdient besondere Aufmerksamkeit im Gesetz wie in der Prävention.
Meine Damen und Herren, ein Gesetz ist dann gut, wenn es im Alltag wirkt, wenn Täter konsequent verfolgt werden und die Opfer wirksam geschützt sind. Dafür ist unser Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt. Lassen Sie ihn uns in den Beratungen noch besser machen – für mehr Opferschutz und eine starke Strafverfolgung.
Herzlichen Dank.