Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich bin noch etwas ratlos angesichts dessen, was Sie, Herr Kollege Valent, in diesen Gesetzentwurf alles hineinlesen. Denn wir sind eigentlich mit einer bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung hinsichtlich der Altersgrenze konfrontiert. Kollege Dr. Steffen hat vollkommen zu Recht bemerkt, dass das kein Thema ist, das zu Kreativität und Wortakrobatik ermuntert,
aber dennoch eine Auseinandersetzung in der Sache verdient. Es geht hier weniger um unsoziale Ausbildungsbedingungen, sondern vielmehr um Menschen, die einen sehr, sehr wichtigen Beruf in unserer Rechtsordnung ergreifen wollen, und darum, dass man ihn generationengerecht ausgestaltet und attraktiv macht.
Der Gesetzentwurf ist daher eine Antwort auf Karlsruhe, aber auch mehr als eine Antwort. Er ist ein Zukunftsprogramm für unser Anwaltsnotariat. Das Bundesverfassungsgericht hat uns klare Vorgaben gemacht. Die starre Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotare war verfassungswidrig. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzgeber hat Gestaltungsspielraum, und wir nutzen ihn verantwortungsvoll.
Die Lage ist ernst. Im OLG-Bezirk Hamm standen 2022 allein 322 Notarstellen zur Besetzung an, und es gingen gerade einmal 53 Bewerbungen ein. Im Bezirk Celle kamen auf 98 Stellen nur 37 Bewerbungen. Das ist kein Einzelfall; das ist in vielen Regionen unseres Landes Alltag. Wir handeln jetzt, weil wir müssen. Die Antwort dieses Gesetzentwurfs ist dreifach.
Erstens. Wir behalten die Altersgrenze von 70 Jahren bei. Junge Juristen investieren Jahre in ihre Qualifikation. Sie haben ein Recht auf Planungssicherheit, nicht auf Warteschleifen.
Zweitens. Wir schaffen Flexibilität, wo sie gebraucht wird. Wo Stellen unbesetzt bleiben, ermöglichen wir eine Verlängerung bis zum 76. Lebensjahr, aber nur auf Antrag, nur bei nachweisbarem Mangel und nur unter strengen Auflagen. Das ist Generationengerechtigkeit, die funktioniert.
Drittens. Wir machen den Beruf attraktiv für die nächste Generation; das ist mir persönlich besonders wichtig. Junge Frauen und Männer entscheiden heute anders. Sie wollen Familie und Beruf vereinbaren können. Deshalb künden wir an: Elternzeit zählt nicht mehr als Unterbrechung. Die Fachprüfung kann früher abgelegt werden. Die Wartezeiten werden verkürzt. – Das sind die Probleme der jungen Notare, nicht das, was hier fabuliert wurde.
Wahr ist aber auch: Kein Baustein allein löst das Problem. Demografischer Wandel, veränderte Präferenzen, der Weg in die Syndikusanwaltschaft – das sind komplexe Herausforderungen. Deshalb brauchen wir ein ganzes Paket und keine Einzelmaßnahmen. Dieser Entwurf ist das Paket. Er verbindet Verlässlichkeit für junge Bewerber mit Flexibilität – für die Versorgungssicherheit. Er ist verfassungskonform, er ist praktikabel, und er ist überfällig.
Ich bitte Sie, diesen Entwurf zu unterstützen.