Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Heute schließen wir die Beratungen zu einem Gesetz ab, das für die Zukunft des Anwaltsnotariats von erheblicher Bedeutung ist. Bereits in der ersten Lesung habe ich gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist mehr als eine Antwort auf Karlsruhe. Er ist ein Zukunftsprogramm für das Anwaltsnotariat, soweit das im Rahmen des gesetzgeberischen Handelns aufgestellt werden kann.
Der Gesetzentwurf und die Regelungen, insbesondere wenn die Altersgrenze erreicht ist, mögen nicht einfach sein, Herr Fetsch. Aber sie sind vor allen Dingen gerecht – generationengerecht. Nach den Beratungen zwischen erster und zweiter sowie dritter Lesung gilt mehr denn je: Wir haben diesen Entwurf intensiv beraten und an einer wichtigen Stelle nachgeschärft. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich unserem Koalitionspartner, ganz besonders dem Kollegen Özdemir, für die konstruktiven und vertrauensvollen Beratungen danken.
Besonders wichtig war uns in den Beratungen, dass mehr Planbarkeit und mehr Rechtssicherheit hergestellt wird für diejenigen, die die Altersgrenze erreichen. Wer eine Notarkanzlei führt, trägt Verantwortung für Beschäftigte, für laufende Verfahren, für Mandantinnen und Mandanten, für wirtschaftliche Verpflichtungen und gewachsene Strukturen. Deshalb haben wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren verbessert.
Künftig wird die Entscheidung über eine Verlängerung der Amtszeit nicht erst nach drei Monaten, sondern bereits sechs Monate vor Erreichen der Altersgrenze getroffen. Das schafft Planungssicherheit für die betroffenen Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare, für ihre Mitarbeitenden und für die geordnete Fortführung oder Übergabe einer Kanzlei. Genau dafür sind Beratungen da: gute Gesetze noch besser zu machen und vor allen Dingen praxistauglicher.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird zugleich fristgerecht geliefert, nämlich die fristgerechte Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni. Die starre Altersgrenze von 70 Jahren – schon mehrfach erwähnt – war in ihrer bisherigen Form nicht verfassungsgemäß. Aber ebenso klar ist, dass der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume vom Verfassungsgericht eingeräumt bekommen hat, die verantwortungsvoll genutzt werden sollen. Es ist insoweit ein Ausgleich zwischen den Generationen herzustellen.
Ich habe es gestern schon im Ausschuss gesagt und wiederhole es hier gern: Die Altersgrenze pauschal aufzuheben mit dem Ergebnis, dass ganz besonders in sehr attraktiven Notariaten Notare bis Ultimo bleiben und die junge Generation überhaupt keine Chance hat, am Markt Fuß zu fassen, ist jedenfalls kein fairer Ausgleich zwischen den Generationen.
Deshalb halten wir an dem Grundsatz der Altersgrenze fest, ergänzen ihn aber um eine bedarfsgerechte Verlängerungsmöglichkeit dort, wo ein tatsächlicher Bewerbermangel vorliegt. Das ist notwendig; denn die Realität zeigt – auch das ist hier schon mehrfach beschrieben worden –: In vielen Regionen unseres Landes bleiben Notarstellen unbesetzt. Der Bewerbermangel ist längst kein Randphänomen mehr, sondern in der Breite zu beobachten.
Auch hier – Kollege Özdemir hat es beschrieben – ist das Gesetz deshalb weit mehr als eine Auseinandersetzung mit der Altersgrenze; denn wir erleichtern den Zugang zum Anwaltsnotariat, wir verkürzen Wartezeiten, wir flexibilisieren Fortbildungsanforderungen etc. Das alles ist fair, um mehr qualifizierte Juristinnen und Juristen, gerade auch Frauen, für das Anwaltsnotariat gewinnen zu können.
Gleichzeitig haben die Beratungen im Ausschuss aber auch gezeigt – das haben wir gestern mit der Protokollerklärung sehr deutlich gemacht –: Dieses Gesetz allein wird den Bewerbermangel nicht vollständig beheben; denn es gibt strukturelle Ursachen, etwa steigende Personal- und Betriebskosten, schwierigere Startbedingungen beim Aufbau neuer Strukturen. Deshalb ist es wichtig, auch nachzuhalten. Es ist gutes gesetzgeberisches Handwerk, dass man ein Gesetz auf seine Wirkung hin überprüft. Deshalb werden wir die Wirksamkeit der Maßnahmen evaluieren.
Kurz gesagt: Der vorliegende Gesetzentwurf verbindet Verlässlichkeit mit Flexibilität, Qualitätsanspruch mit besseren Zugangschancen und Verfassungskonformität mit praktischer Vernunft.
Ein letztes Wort. Kollege Heveling wird hier heute seine letzte Rede halten. Ich bin gespannt, was du zum Anwaltsnotariat sagen wirst.
Ronja Kemmer erlebt heute ebenfalls ihren letzten Tag im Bundestag. Sie hat sich gegen eine Rede zum Anwaltsnotariat entschieden. Ich wünsche aber alles erdenklich Gute für deine neue Verwendung als Chief Digital Officer von Baden-Württemberg und danke dir sehr, dass du bei diesem bedeutenden Thema noch dabei warst.