Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin gestern Abend in eine – natürlich absolut freundschaftlich geführte – politische Keilerei hineingeraten, die dann ein weiser Kollege mit einem Kompromissvorschlag gut beendet hat. Alle waren wieder versöhnt; spannend war die vorherige Debatte natürlich trotzdem. Daran habe ich denken müssen, als ich vorhin diesen Debattenpunkt vorbereitet habe.
Ein pragmatischer, vielleicht etwas langweiliger, aber eben auch überzeugender Kompromiss – das ist dieser Gesetzentwurf. Denn auch bei der Modernisierung der Altersgrenze des Anwaltsnotariats – wir hatten gestern ein nicht ganz so starkes Nerdthema – kann man wunderbar zwei klare Pole besetzen: Die einen sagen, dass es in Zeiten von Bewerbermangel gar keiner Altersgrenze mehr bedarf. Man solle einfach froh sein, dass da überhaupt noch jemand ist, vor allen Dingen auf dem Land.
Und die anderen sehen in der Altersgrenze vor allen Dingen einen Türöffner für junge Bewerber. Würde man den neuen Bewerbern die Planungssicherheit komplett nehmen, würde sich der Bewerbermangel eher weiter verschärfen. Es handelt sich um zwei Pole, die beide einen berechtigten Punkt haben. Und dann kommt dieser Gesetzentwurf und verbindet – aus meiner Sicht gekonnt, so wie der weise Kollege gestern – beide Argumente, und zwar nicht im Sinne eines kleinsten gemeinsamen Nenners, sondern im Sinne eines Ausgleichs von berechtigten Anliegen.
Es bleibt also bei der Grenze von 70 Jahren; aber im Falle eines Bewerbermangels vor Ort kann eben verlängert werden. Mit einer solchen Flexibilität schaffen wir es besser, Versorgungslücken, insbesondere auf dem Land, zu vermeiden. Die maximale Obergrenze wird auf 76 Jahre verlängert; das ist auch auf Basis der Studienlage keine willkürliche Altersgrenze. Gleichzeitig schützt der Gesetzentwurf durch die Kopplung an den Bewerbermangel auch die Interessen der jungen Bewerber.
Für mich hört sich das alles sehr vernünftig an. Und es freut mich, dass der Gesetzentwurf das Urteil zum Anlass genommen hat, das Anwaltsnotariat auch noch zu modernisieren und attraktiver zu machen. Ansprechen möchte ich insbesondere die Erleichterungen für die neuen Bewerber: Ein Wiederholungsversuch bei den Fachprüfungen wird eingeführt, und die dreijährige Zulassungsfrist wird abgeschafft; das haben wir alles schon gehört.
Also: Aus meiner Sicht ist das alles sehr vernünftig. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank.