Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe wie der Kollege Steffen oder der Kollege Wiegelmann versucht, die Rede etwas interessanter oder kurzweiliger zu gestalten, und gerade „Witze über Notare“ gegoogelt: Es gab zwei,
und den einen habe ich nicht verstanden.
Der andere war aber wirklich gut.
Spaß beiseite. – Wir reden über ein berufsständiges Recht, das zugegebenermaßen etwas dröge daherkommt. Aber vergegenwärtigen Sie sich doch: Wenn Sie nicht „Witze über Notare“ googeln, sondern „Aufgaben und Funktionen von Notaren“, dann lesen Sie: Beurkundungen, Beglaubigungen, Betreuung und Beratung, Vollzug von Verträgen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Das wiederum sind Dinge, die mit dem Schild „Notar“ oder „Notariat“ ein besonderes Vertrauen der Menschen für sich in Anspruch nehmen. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns dem berufsständischen Recht, aber auch der Nachwuchsgewinnung noch mal nähern und dafür Sorge tragen, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur starren Altersgrenze, die dies, gemessen an Artikel 12 Grundgesetz, für unverhältnismäßig hält, also auf der Ebene der Angemessenheit im engeren Sinne, gewürdigt wird. Hier müssen wir ran.
Korrekterweise wurde angeregt, das Nurnotariat und das Anwaltsnotariat differenziert zu betrachten. Je nachdem, von welcher berufsständischen oder Unterstützerorganisation man die Stellungnahmen liest, bekommt man ein differenziertes Bild davon. Darüber muss man in den weiteren Ausschussberatungen noch mal diskutieren, wie ich finde. Wir müssen uns an dieser Stelle die Regeln noch mal genau darauf hin anschauen, ob tatsächlich eine Gleichbehandlung notwendig ist; Stichwort: Wie rekrutieren Nurnotare ihren Nachwuchs, und wie rekrutieren Anwaltsnotariate ihren Nachwuchs?
Über das Vertrauen habe ich gerade schon gesprochen. Mit der Regelung soll die Zulassung zur notariellen Fachprüfung erleichtert werden. Die dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Bewerberinnen und Bewerber fällt weg. Die zweimal drei Jahre, um die man verlängern kann, wenn in einem Bezirk eine bestimmte Mangelsituation herrscht, wurden bereits angesprochen.
Ich denke, wir sollten neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf die berufsständischen Regeln daran messen, dass, wenn am Ende des Tages die Menschen im Land bei einer bestimmten juristischen Situation zu einem Notar gehen – wenn es um Familienangehörige geht, wenn es um Betreuung geht, wenn es um sensible Punkte wie familienrechtliche oder erbrechtliche Dinge geht –, sie einen gutausgebildeten Juristen oder eine gutausgebildete Juristin vor sich finden, der oder die das öffentliche Vertrauen für sich in Anspruch nehmen darf. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Ausbildung, sondern auch im Hinblick auf eine flächendeckende Versorgung mit Notarinnen und Notaren im Land. Dafür machen wir dieses Gesetz. Und deshalb ist es keine dröge berufsständische Regelung, sondern ein gutes Gesetz, das die Menschen im Land brauchen, damit sie gutausgebildete Notarinnen und Notare an ihrer Seite haben.
Ganz herzlichen Dank.