Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Moin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Egal zu welcher Landesgrenze – die Gerichte der Bundesrepublik sind sich einig: Die Grenzkontrollen der Bundesregierung sind rechtswidrig.
Herr Minister, dass ich diese Kontrollen ablehne, das wissen Sie; Sie machen es einem aber auch wirklich nicht leicht, Ihre Linie nachzuvollziehen.
Das Gericht sagt klar: Die Bundesregierung begründet die Kontrollen nicht ausreichend und verstößt gegen europäisches Recht. – Als Reaktion die stationären Maßnahmen umzubenennen oder an einen anderen Ort zu verschieben, hilft da wenig. Das ist Augenwischerei.
Die logische Konsequenz müsste doch sein: Ist eine Maßnahme rechtswidrig, dann beendet man sie, und zwar überall; denn wer an einer Landesgrenze europäisches Recht bricht, der bricht es an allen. Trotzdem bleiben Sie uneinsichtig. Ihr Haus wird das Urteil anfechten. An den Grenzkontrollen wird festgehalten, so auch bei uns im Norden. Da ist eine Grenze, die nachweislich keine relevante Fluchtroute ist und verlässlich die geringsten Zahlen unerlaubter Einreisen liefert, eine Grenze, über die tagtäglich mehrere Tausend Menschen pendeln. Das ist unverhältnismäßig, das ist ineffektiv, und das ist antieuropäisch.
Ihre Grenzkontrollen widersprechen nicht nur dem Geist von Schengen; sie sind eine rechtsstaatliche Fahrlässigkeit. Wer ernsthaft für Sicherheit sorgen will, der setzt auf europäische Zusammenarbeit: –