Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Koalition legt einen klaren Arbeitsschwerpunkt auf den Schutz vor Gewalt und Übergriffen in unserer Gesellschaft. Die Einlösung des Versprechens hinsichtlich des Schutzes vor Gewalttätern ist für uns eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaats. Und besonders wichtig ist uns das bei all jenen Gruppen, die sich entweder selbst nicht schützen können oder die besonders häufig Opfer solcher Taten werden; ich spreche insbesondere von Frauen und Kindern als Opfer häuslicher Gewalt oder sexueller Übergriffe. Frauen sind in erschreckend hoher Zahl von häuslicher Gewalt betroffen. Alleine während dieser heutigen Debatte wird es statistisch betrachtet zwei Dutzend neuer Gewaltfälle geben. Frauen leben oft dort in Angst, wo eigentlich ihr sicherster Ort sein sollte, nämlich im eigenen Zuhause.
Das ist ein Zustand, den wir nicht hinnehmen dürfen. Zu lange haben wir uns als Gesetzgeber mit Instrumenten begnügt, die gut gemeint waren, aber in der Realität eben oft nicht richtig wirkten. Wir haben Verbote ausgesprochen, aber ihre Einhaltung zu wenig abgesichert. Genau das ändern wir mit dem heute zu beschließenden Gewaltschutzgesetz. Es sorgt dafür, dass Verstöße nicht erst im Nachhinein festgestellt werden, wenn es womöglich zu spät ist. Es erhöht das Entdeckungsrisiko, ermöglicht frühzeitiges Eingreifen und schafft damit echten Schutz. Mit der elektronischen Fußfessel nehmen wir den Opfern die Alarmierungslast ab; denn es ist lebensfremd, zu glauben, sie könnten in jeder Gefahrensituation selbst noch die Initiative ergreifen.
Für uns als Union ist dabei klar: Wir brauchen noch weitere Schritte zum Schutz von Frauen vor Gewalt. Dazu zählen strengere Strafen für Frauenschläger, aber auch die wirksame Unterbindung von Gewalt und Erniedrigung in der Prostitution. Und das geht nur durch ein konsequentes Sexkaufverbot wie in Frankreich oder in den nordischen Ländern.
Meine Damen und Herren, das Gewaltschutzgesetz, das wir heute beschließen, kommt nicht nur den betroffenen Frauen zugute, sondern – das wird oft vergessen – auch ihren Kindern. Auch wenn sie selbst nicht angerührt werden, sind sie ebenfalls Opfer häuslicher Gewalt. Wer Gewalt in einer Familie erlebt hat, wird davon geprägt – oft ein Leben lang. Kinder, die mit ansehen, wie ein Elternteil bedroht, geschlagen oder erniedrigt wird, leben eben nicht nur in einem Konflikt, sie leben in einer Gefahrenlage. Deshalb werden wir in einem nächsten Schritt der Gesetzgebung dafür sorgen, dass sich die Gewalt des Vaters gegen die Mutter auch unmittelbar auf das Sorge- und Umgangsrecht auswirkt.
Der Schutz von Elternteilen ist für uns untrennbar mit dem Schutz von Kindern verbunden. Deshalb ist der jüngste Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen auch von so immenser Bedeutung für dieses heutige Thema. Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz wird dazu führen, dass Tausende von perversen Tätern dingfest gemacht und insbesondere Kinder als ihre Opfer gerettet werden können.
Und auch deshalb fordern wir das Europäische Parlament auf, seine skandalöse Entscheidung gegen den Schutz vor Kindesmissbrauch im Internet rasch zu korrigieren.
Meine Damen und Herren, wir brauchen keinen Abbau von Kinderschutz, sondern mehr und wirksameren Schutz für Frauen und Kinder in der realen wie in der digitalen Welt. Wir sind daher froh, dass wir mit dem Gewaltschutzgesetz heute einen Meilenstein für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt setzen. Dieses Gesetz ist für unsere Koalition zugleich Motivation, auf diesem Weg konsequent weiterzugehen, um denjenigen zu helfen, die unsere Hilfe brauchen.