Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich richtig, mich heute mal wieder mit Arbeitsrecht beschäftigen zu dürfen. Ich war zehn Jahre Arbeitsrichter, und ich weiß deshalb sehr gut um die Bedeutung und den Wert betrieblicher Mitbestimmung. Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Betrieb garantiert Teilhabe, schützt Rechte, sucht den Ausgleich und sichert das Miteinander.
Grundlage für das Gelingen betrieblicher Sozialpartnerschaft ist gegenseitiges Vertrauen und eine wechselseitige Orientierung am Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs. Das habe ich in meiner richterlichen Praxis oft erlebt. Deshalb stellt das Betriebsverfassungsgesetz auch vollkommen zu Recht das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit in § 2 Absatz 1 an seinen Anfang.
Die Betriebsverfassung beruht also auf dem Gedanken des Zusammenwirkens. Sie ist ein Kooperationsmodell, kein Konfrontationsmodell. Das zeigt sich vor allem am Gesetz selbst. Es nimmt nicht einseitig Partei, sondern es gestaltet Beteiligungsrechte je nach Angelegenheit, Interessenlage und Betroffenheit unterschiedlich. Diese Ausgewogenheit ist Grundlage für die hohe Akzeptanz betrieblicher Mitbestimmung in unserem Land, und sie ist die Voraussetzung dafür, dass Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis funktioniert, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die Fraktion Die Linke stellt diese Ausgewogenheit heute mit gleich fünf Anträgen
nicht nur infrage, sie greift sie frontal an. Denn das wilde Sammelsurium an Vorschlägen – das so oder ähnlich übrigens bereits in der letzten Wahlperiode hier beraten worden ist – nimmt nicht nur einseitig Partei. Es blendet Rechte und Interessen anderer vollständig aus, selbst dort, wo sie grundrechtlich geschützt werden.
Mit Ihrem ersten Antrag will Die Linke unzählige neue zwingende Mitbestimmungsrechte schaffen.
Dort, wo der Arbeitgeber bisher nach Beteiligung des Betriebsrates ein Letztentscheidungsrecht hat, soll ihm das künftig genommen werden. Das gilt allen voran für Betriebsänderungen, also etwa für Entscheidungen über grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder die Einschränkung, Verlegung, Zusammenlegung, Spaltung oder Stilllegung eines Betriebs.
Den grundrechtlichen Schutz unternehmerischer Entscheidungsfreiheit blendet Die Linke dabei vollständig aus. Stattdessen bricht sie offen mit einem zentralen Leitmotiv der Betriebsverfassung, der Mitbestimmungsfreiheit bei substanziellen unternehmerischen Entscheidungen. Damit würde aus dem auf Partnerschaft angelegten Betriebsverfassungsgesetz ein Fremdbestimmungsgesetz. Das ist mit uns nicht zu machen; denn es verstößt gegen zentrale Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft.
Für diese Fremdbestimmung sollen die Arbeitgeber dann auch noch selbst bezahlen. Wenn es nach den Linken geht, soll der Arbeitgeber künftig nicht nur noch mehr Arbeitnehmer für Betriebsratstätigkeiten, Informationsveranstaltungen oder gar den gemeinsamen Austausch über betriebspolitische Fragen bezahlt von der Arbeit freistellen. Er soll auch auf alleinigen Wunsch des Betriebsrats eine digitale Protokollführung, Technik für Onlinebetriebsversammlungen sowie Sachverständige bezahlen. Die Linke tut hier also genau das, was sie am allerbesten kann: das Geld anderer Leute ausgeben.
Und Die Linke macht weiter mit dem, was sie am zweitbesten kann: regulieren. Ein Melderegister soll nicht nur beim Bundesamt für Justiz mit Blick auf den besonderen Kündigungsschutz von Wahlvorständen, Wahlbewerbern und Wahlinitiatoren geschaffen werden, nein, gleich auch noch für die gesamten Betriebsratswahlen samt Erfassung von Behinderungs- und Manipulationsversuchen. Es ist die ewig gleiche linke Leier: mehr Verbote, mehr Bürokratie, mehr Misstrauen.
Zum guten Schluss will Die Linke auch noch den ohnehin stark überlasteten Staatsanwaltschaften neue Aufgaben aufhalsen. Sie sollen bei Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder künftig nicht nur auf Antrag, sondern von Amts wegen ermitteln müssen. Die Bundesländer sollen zudem Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz bilden. Warum hat Ihre linke Justizministerin Jacqueline Bernhardt das eigentlich noch nicht in Mecklenburg-Vorpommern gemacht? Ich kann es Ihnen sagen: Erstens haben diese Straftaten in der Praxis eine völlig untergeordnete Bedeutung; Schätzungen gehen von deutschlandweit null bis drei Verurteilungen im Jahr aus.
Zweitens spezialisieren sich Schwerpunktstaatsanwaltschaften auf Straftaten, die besondere Sachkenntnis verlangen, wie zum Beispiel Wirtschaftskriminalität, Steuerkriminalität, Cybercrime oder auch SED-Unrecht. Über all das sprechen wir nicht. Über Letzteres wollen Sie von der Linken ja auch oft genug nicht sprechen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das, was Die Linke hier und heute präsentiert, dient nicht der Weiterentwicklung der Betriebsverfassung. Im Gegenteil: Es zielt auf ihre Abwicklung. Das machen wir als CDU und CSU nicht mit.