Ein wichtiger Bestandteil dessen, sehr geehrter Herr Kollege Kießling, ist, dass wir natürlich viele landwirtschaftliche Betriebe in Außenbereichslagen haben und es nicht immer so ist, dass so ein Betrieb auch in der nächsten Generation fortgeführt wird. Diese Bauernhöfe können und müssen wir natürlich zu Wohnraum umnutzen, und in unserer Baugesetzbuchnovelle machen wir da jetzt richtige Schritte nach vorne, nämlich: Es dürfen jetzt zehn Jahre bis zur Umnutzung vergehen, nachdem dieser Betrieb nicht mehr aktiv ist, und man kann sogar auch mehrere Wohnungen darin haben, nämlich bis zu vier Wohneinheiten.
Wir gehen hier also wirklich pragmatisch voran, –
PPräsidentin Julia Klöckner: Danke sehr.