Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzusagen: Die Enttäuschung wird groß sein, aber wir lehnen Ihren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ab,
zum einen aus rechtlichen Gründen, zum anderen aus politischen Gründen.
Ich fange jetzt mal mit den juristischen Gründen an: Ein Untersuchungsausschuss hat Rechte, die das Parlament sonst so nicht hat. Deswegen ist er auch nur ausnahmsweise zulässig, nämlich dann, wenn es um die Aufklärung von Missständen geht.
Solche Vorgänge werden in dem Antrag ja nicht einmal korrekt dargelegt. Nehmen wir zum Beispiel die Fragen nach den Ermittlungen, die zu dem Anschlag in Deutschland, Schweden und Dänemark durchgeführt worden sind. In Deutschland – wir erinnern uns alle – sind die Ermittlungen direkt im Anschluss an den Anschlag begonnen worden, und sie wurden
kompetent und gründlich durchgeführt. Im Ergebnis wurden Haftbefehle erlassen und erwirkt.
Ein Beschuldigter sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
Das schreiben Sie übrigens auch alles in Ihrem Antrag selber. Jetzt frage ich mich ganz ehrlich: Wo sind denn da jetzt die Missstände? Was soll denn daran aufgeklärt werden, meine Damen und Herren?
Ein Untersuchungsausschuss muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die nachträgliche Kontrolle abgeschlossener Vorgänge beschränken. Hier ist der Prozess gegen einen der Beschuldigten ja noch nicht einmal gestartet. Wir sollten also zumindest mal die Strafverfahren abwarten
und sie nicht durch Ermittlungen eines Untersuchungsausschusses konterkarieren.