Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das Vergnügen, wieder über mehrere Anträge zum Heizungsgesetz zu diskutieren. Und ich bin ja ganz ehrlich: Beim Lesen der Anträge bin ich schon das erste Mal gestolpert. Ich glaube, liebe Grünenfraktion, wir müssen da mal ein Missverständnis aufklären.
In Ihrem Antrag vom 19. Mai, also vor zwei Tagen, schreiben Sie: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, […] das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nicht zu beschließen […].“
Tatsache ist: Vor einer Woche hat das die Bundesregierung bereits getan. Das heißt, Sie haben mal wieder die großen Themen des Klimaschutzes im Blick gehabt, aber die Verfahrensfragen haben Sie nicht im Griff.
Das ist Ihnen schon so oft passiert. Das haben Sie ja beim Heizungsgesetz erlebt. Sie sind genau wegen Verfahrensfragen vor dem Bundesverfassungsgericht gelandet und haben Schiffbruch erlitten.
Das wird uns nicht passieren. Allein deshalb ist Ihr Antrag für uns an dieser Stelle schon nicht mehr zustimmungsfähig.
Die dringend notwendigen energetischen Sanierungen sind aufgrund des Heizungsgesetzes, das Sie beschlossen haben, deutlich zurückgegangen. Seitdem kommen wir mit dem Klimaschutz nicht mehr hinterher. Mein Kollege Sepp Müller hat gerade schon angesprochen, dass das dazu führt, dass wir die Klimaziele in diesem Land leider nicht erreichen. Das müssen Sie doch mal aufarbeiten in Ihrer Fraktion, statt immer mit denselben Vorschlägen um die Ecke zu kommen.
Liebe Frau Dr. Verlinden, deshalb sind Sie am Ende auch auf den richtigen Platz nach der letzten Bundestagswahl gekommen. Sie sind in der Opposition.